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Panorama: Prostituierte müssen Deutschkönnen Gericht weist

drei Rumäninnen ab

In der Deutschen Botschaft in Bukarest sorgen sie zunehmend für Arbeit: die jungen Frauen, die kein Geld in der Tasche, aber große Träume haben. Sie wollen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Ganz selbstständig, ganz legal mit einem Einreisevisum. Im Prinzip steht dem nichts im Wege. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Frauen ganz legal nach Deutschland kommen und hier ganz legal selbstständig der Prostitution nachgehen. Es gibt ein Abkommen der EU mit Rumänien zur Niederlassungsfreiheit, das dies regelt. Doch es gibt klare Bedingungen. Berliner Richter listeten sie am Mittwoch noch einmal auf. Es ging um die 22-jährige Cristina N. und zwei weitere Frauen. Sie hatten ein Visum beantragt, um sich in Deutschland als selbstständige Prostituierte niederzulassen. In der Botschaft wurden sie nach Deutschkenntnissen, nach ihrem Businesskonzept und nach ihrem Startkapital befragt.

Würden sie in diesen drei Punkten die Bedingungen erfüllen, könnten sie frei und legal in Deutschland ihrem Gewerbe nachgehen. Doch die Frauen erfüllen die Bedingungen nicht. Sie brachten dagegen einen „Berater“ ins Spiel. Der werde ihnen bei Behördengängen helfen, die Werbung für sie übernehmen und auch für Zimmer sorgen. Die Botschaft verweigerte die Visa.

Für die Rumäninnen sprach nun nicht nur ein Anwalt. Auch der Geschäftsmann, der ihnen so hilfreich bei der angeblich selbstständigen Tätigkeit zur Seite stehen wollte, trat in der Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf. „Ich bin nicht als der Zuhälter der drei Frauen anzusehen“, schimpfte er. Da hatten ihm die Richter gerade vorgehalten, dass er in allen drei Fällen maßgeblich in Erscheinung getreten ist, dass er nach eigenem Konzept von den Prostituierten jeweils 35 Prozent ihrer Einnahmen bekommen müsste. „Dienstleistungen sind eben nicht kostenlos“, erwiderte der Geschäftsmann aus Karlsruhe.

Doch was wäre, wenn die mittellose Cristina N. auf einem Bahnhof irgendwo in Deutschland ankäme? Sie wäre hilflos, meinten die Richter. Von Selbstständigkeit könne keine Rede sein. Die Klagen der Rumäninnen wurden abgewiesen. Die Frauen verfügten nicht einmal über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, argumentierten die Richter. Damit sei es ihnen schon aus sprachlichen Gründen nicht möglich, selbst Kunden zu werben und mit diesen Geschäftsverhandlungen zu führen. Sie seien auch nicht in der Lage, allein behördliche oder steuerliche Formalitäten zu erledigen. Zudem hätten sie kein Startkapital.

Kerstin Gehrke

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