Prozess : Anwalt fordert Freiheit für "Schwarze Witwe"

01.07.2008 14:42 Uhr

Der Anwalt der "Schwarzen Witwe" hat für seine Mandantin einen Freispruch und die sofortige Entlassung aus der Haft gefordert. Der 69-Jährigen werden vier Morde an älteren Männern zur Last gelegt.

GöttingenIn seinem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen sagte der Verteidiger am Dienstag, der mitangeklagte Gehilfe der Ex-Prostituierten beschuldige die 69-Jährige zu Unrecht, die Morde begangen zu haben. Die "Schwarze Witwe" sei zwar auf das Geld der Senioren aus gewesen, die sie über Anzeigen kennengelernt hatte. Auch sei sie sehr "gerissen" im Umgang mit Männern. Doch Mord gehöre nicht zu ihrem Repertoire. Der Gehilfe Siggi S. habe die älteren Herren vielmehr allein, und zwar aus Eifersucht umgebracht, sagte der Anwalt. Der Gelegenheitsarbeiter beschuldige Lydia L. nun aus Hass, an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte den 53 Jahre alten Hilfsarbeiter in den Jahren 1994 bis 2000 dazu angestiftet haben, vier Senioren zu töten, um an deren Vermögen zu kommen. Sie selbst soll die Opfer zuvor mit Beruhigungsmitteln wehrlos gemacht haben. Nach dem Tod der Senioren hatte die Ex-Prostituierte deren Bargeld, Sparbücher, Bausparverträge und Immobilien erhalten. Für zwei der Männer kassierte sie jahrelang Rente.

Verteidiger fordert milde Strafe für Gehilfen

Der Verteidiger von Siggi S. hatte zuvor eine vergleichsweise milde Strafe für den 53-Jährigen gefordert. Obwohl er im Auftrag der Ex-Prostituierten vier ältere Männer getötet habe, solle er weniger als 15 Jahre Haft erhalten. Siggi S. sei während der Taten in den Jahren 1994 bis 2000 von Lydia L. psychisch abhängig gewesen, so dass seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.

Der Anwalt der aus dem niedersächsischen Bodenfelde stammenden Lydia L. warf der Schwurgerichtskammer vor, sie habe bereits den Vorsatz gefasst, die Ex-Prostituierte zu verurteilen. Dabei gebe es keinen einzigen echten Beweis dafür, dass Lydia L. an den Verbrechen beteiligt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft habe nichts anderes in der Hand, als das Geständnis von Siggi S., der eine "verkrachte Existenz ohne das notwendige Minimum zivilisatorischer Standards" sei.

Der Staatsanwalt hatte für Lydia L. lebenslange Haft und für Siggi S. 15 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. (küs/dpa)

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