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Prozess: Bewährungsstrafe für Hunzinger

Der frühere PR-Berater Moritz Hunzinger ist vom Amtsgericht Stuttgart wegen uneidlicher Falschaussage zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Hunzinger muss überdies 30.000 Euro Geldbuße an gemeinnützige Organisation zahlen.

Stuttgart - Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass Hunzinger vor dem so genannten FlowTex-Untersuchungsausschuss falsche Angaben zur Finanzierung einer Umfrage für den damaligen Stuttgarter Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) gemacht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hunzinger hatte in dem Untersuchungsausschuss bestritten, dass Döring mit der für ihn schmeichelhaften Umfrage etwas zu tun gehabt habe. Nach Ansicht des Gerichts sagte er damit die Unwahrheit. Die Umfrage-Affäre war im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Betrugsskandal der Firma FlowTex mit nicht existenten Bohrgeräten ans Licht gekommen, da ein Teil der Befragung von einer FlowTex-Tochterfirma bezahlt worden war. In ihrer Folge musste Döring im Juni 2004 zurückgetreten. Später nahm er einen Strafbefehl über eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen uneidlicher Falschaussage an. (tso/AFP)

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