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Prozess: Bombendrohung aus Prüfungsangst

Eine Medizin-Studentin wollte sich vor einer Prüfung drücken. Deshalb drohte sie der Heidelberger Klinik am 11. September telefonisch mit einem Terroranschlag. Jetzt wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Sechs Wochen nach der telefonischen Bombendrohung gegen eine Heidelberger Klinik hat das Landgericht Heidelberg die Anruferin zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 31-Jährige hatte zugegeben, am 11. September bei zwei anonymen Anrufen einen Terroranschlag in der Klinik angedroht zu haben, um so einer Prüfung zu entgehen.

Nach Angaben des Gerichts wurde die Angeklagte wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Vortäuschens einer Straftat und Bedrohung verurteilt. Hintergrund der Tat war eine anstehende Zahnmedizin-Klausur am 11. September in der Klinik. Der Prüfungstermin wurde aufgrund der Bombendrohungen verschoben. Teile der Klinik mussten vorsorglich geräumt werden. Davon waren etwa 200 bis 300 Menschen betroffen. Mindestens eine Operation musste verschoben werden.

Die Studentin war am Tag nach den Anrufen festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft. Auf ihre Spur kam die Polizei, nachdem sie die Telefonzelle identifiziert hatten, aus der der erste Anruf kam. Das Gericht folgte mit der Bewährungsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Studentin muss außerdem für die Einsatzkosten der Polizei in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen und 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. (mit ddp)

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