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© dpa

Prozess: Boy George soll Call-Boy verprügelt haben

Songs wie "Do you really want to hurt me" oder "Don't cry" machten ihn in den 80er Jahren berühmt. Jetzt wird Boy George beschuldigt, einen 18 Jahre jüngeren Call-Boy gefesselt und geschlagen zu haben. Seit Montag steht der ehemalige Popsänger vor Gericht.

Der britische Popsänger und DJ Boy George muss sich seit Montag erneut wegen Freiheitsberaubung in London vor Gericht verantworten. Der 47-Jährige soll nach Angaben der Anklage einen norwegischen Call-Boy in seiner Wohnung in London angekettet und geschlagen haben. Beim Prozessauftakt kamen mehrere pikante Details an die Öffentlichkeit. Demnach hatten sich die beiden im April 2007 ein erstes Mal für pornografische Aufnahmen und Sex in Georges Wohnung getroffen. Dabei hatten sie auch Kokain genommen, wie die Anwältin des jungen Mannes berichtete.

Später habe George den 29-Jährigen beschuldigt, sich in seinen Computer gehackt zu haben. Danach lud er ihn aber erneut ein. Bei dem zweiten Treffen habe er den Call-Boy dann mit Handschellen an die Wand gekettet und auch geschlagen. "George hat mich geohrfeigt und schlug auf mich ein, dabei schrie er mich an", sagte der 29-Jährige. Es habe sich nicht um ein Sex-Spiel gehandelt.

Er sei mit einer Handschelle an einen Haken in der Wand gekettet worden. Es sei ihm aber gelungen, den Haken aus der Wand zu reißen und zu fliehen. Boy George haben ihn jedoch an der Eingangstür eingeholt und mit einer Metallkette geschlagen, bevor er auf die Straße rennen konnte. Die Handschelle sei später auf der Polizeiwache aufgesägt worden. Boy George bestreitet die Vorwürfe. Das Verfahren soll fünf Tage dauern. Bereits im Februar stand George wegen des Vorfalls vor Gericht. Damals wurde er aber gegen Kaution wieder freigelassen.

Das Gericht muss nun entscheiden, warum George den Mann fesselte und ob er ihn dabei verletzten wollte. Boy George, der mit bürgerlichem Namen George O'Dowd heißt, war in den 80er Jahren durch Hits wie "Do You Really Want To Hurt Me?" und seinem schrillen Outfit berühmt geworden. (yr/dpa/afp)


  
  

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