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Panorama: Prozess gegen Daum: Streit um Haarprobe

Im Kokain-Prozess gegen Fußballtrainer Christoph Daum (48) sieht die Koblenzer Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein mögliches Vertauschen seiner Haarprobe. Ihr Leiter Erich Jung sagte am Freitag zu entsprechenden Medienberichten, es gehe nur darum, dass der zuständige Experte im Kölner Rechtswissenschaftlichen Institut nicht selbst bezeugen könne, ob die ihm überreichte Haarprobe für den Nachweis von Daums möglichem Kokainkonsum tatsächlich von dem Coach gestammt habe.

Im Kokain-Prozess gegen Fußballtrainer Christoph Daum (48) sieht die Koblenzer Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein mögliches Vertauschen seiner Haarprobe. Ihr Leiter Erich Jung sagte am Freitag zu entsprechenden Medienberichten, es gehe nur darum, dass der zuständige Experte im Kölner Rechtswissenschaftlichen Institut nicht selbst bezeugen könne, ob die ihm überreichte Haarprobe für den Nachweis von Daums möglichem Kokainkonsum tatsächlich von dem Coach gestammt habe. Jeder Prozessbeteiligte wisse, dass Prof. Herbert Käferstein "nicht selbst an Herrn Daum mit der Schere hantierte", ergänzte der Leitende Oberstaatsanwalt.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte am Donnerstagabend berichtet, Käferstein habe vor dem Landgericht Köln eingeräumt, dass die Daum zugeschriebene Haarprobe möglicherweise gar nicht von dem Trainer stamme. Sie könne vertauscht worden sein. Mit der Haarprobe sollte belegt werden, dass der ehemalige Bundesliga-Trainer in der Vergangenheit regelmäßig Kokain konsumiert hatte. Der jetzige Coach des türkischen Erstligisten Besiktas Istanbul hatte immer wieder behauptet, nur gelegentlich Konsument von Drogen gewesen zu sein.

Die Leitung des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Köln teilte am Freitag mit, "dass nach der Übergabe an das Institut eine Verwechslung dieser Haarprobe absolut ausgeschlossen ist". Die Untersuchung dieser und keiner anderen Haarprobe habe die dem Coach damals übermittelte Konzentration ergeben. Daums Verteidiger Dietmar Tambor erklärte, Käfersteins Rechtsanwalt habe bereits im Oktober 2001 das Landgericht Köln darauf hingewiesen, dass die Haarentnahme nicht im Rechtswissenschaftlichen Institut stattgefunden habe.

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