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Panorama: Prozess gegen Kindermörderin: Drei Babys nach der Geburt getötet

Eine Mutter, die drei ihrer Babys nach der Geburt getötet hat, muss sich seit Donnerstag vor dem Erfurter Landgericht verantworten. Die 26-Jährige hat gestanden, die zwei Jungen und ein Mädchen erstickt, ertränkt und erwürgt zu haben.

Eine Mutter, die drei ihrer Babys nach der Geburt getötet hat, muss sich seit Donnerstag vor dem Erfurter Landgericht verantworten. Die 26-Jährige hat gestanden, die zwei Jungen und ein Mädchen erstickt, ertränkt und erwürgt zu haben. Zwei andere Kinder zog die gelernte Verkäuferin groß. Die Leichen der toten Babys bewahrte sie monatelang in Keller oder Garage auf, bevor sie sie an Straßen ablegte.

Ruhig und gefasst schilderte die junge Frau, wie es zu der Tötung des ersten Babys 1993 kam. Sie beschrieb, wie sie dem Kind ein Kissen aufdrückte und es würgte. "Ich war mutterseelenallein und hatte totale Panik", sagte sie zu ihrer Schwangerschaft. Ihrer Mutter habe sie sich nicht anvertrauen können. Die habe sie stets als dumm, fett und hässlich beschimpft und ihr vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen habe, sagte die Angeklagte. Nach Angaben der Richter ist die 26-Jährige überdurchschnittlich intelligent.

Eine Sonderkommission mit bis zu 40 Beamten war der Frau auf die Spur gekommen, nachdem im Dezember 2000 die Leiche eines Neugeborenen bei Kleinrudestedt in Thüringen gefunden worden war. In einem Verhör gestand die Frau, auch 1998 und 1994 schon zwei Babys sofort nach der Geburt getötet zu haben. Als Grund nannte sie unter anderem massive Probleme mit den jeweiligen Vätern der Kinder. Als die junge Frau im März verhaftet wurde, waren ihre überlebenden Kinder sieben Jahre sowie sechs Monate alt. Die Polizei war nach der DNA-Analyse einer zu Unrecht aufbewahrten Speichelprobe auf die allein stehende Frau aufmerksam geworden. Die Probe hatte sie freiwillig bei den Ermittlungen in einem anderen Verfahren abgegeben.

Gewaltsame Tode von neugeborenen Kindern sind in Deutschland keine Einzelfälle. Jährlich registriert das Bundeskriminalamt zwischen 20 und 32 Taten. Die Aufklärungsquote ist relativ hoch. Seit 1999 ist die so genannte Kindstötung eines Neugeborenen durch die Mutter kein eigener Straftatbestand mehr, sondern gilt als Totschlag im minderschweren Fall.

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