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Jörg Kachelmann.

© dapd

Prozess gegen Wettermoderator: Kachelmanns Anwalt stellt neue Anträge

Im Prozess wegen Vergewaltigung gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist es am Mittwoch zu heftigen Verfahrensstreitigkeiten zwischen Gericht und Verteidigung gekommen.

Anwalt Reinhard Birkenstock stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Der Prozess wurde unterbrochen, ohne dass die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers inhaltlich begonnen hatte. Die 37-jährige Radiomoderatorin wird nun am Montag vernommen. Die langjährige Freundin beschuldigt Kachelmann, sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat, seine Verteidiger sprechen von Falschanschuldigung.

Das Landgericht hatte eine Videokamera aufgebaut, so dass die acht anwesenden Gutachter das Gesicht des möglichen Opfers während der Vernehmung auf einer Leinwand beobachten können. Zu inhaltlichen Aussagen kam es nun aber nicht. Als die Verteidigung ihren Befangenheitsantrag stellte, schüttelte die in Schwarz gekleidete Frau ihren Kopf und lächelte. Ihr Verteidiger Thomas Franz sieht in den Verfahrensanträgen von Kachelmanns Anwälten auch eine Taktik. Dadurch wolle die Verteidigung erreichen, dass in der Presse immer wieder über ihre Falschaussage in einer Randfrage berichtet werde. Fest steht, dass das mögliche Opfer die Vorgeschichte des Streits teils falsch dargestellt hatte. Sie gab zunächst an, sie habe anonym Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und dem einer anderen Frau zugeschickt bekommen. Weiter habe ein Schreiben mit der Notiz „Er schläft mit ihr“ beigelegen. Später musste sie zugeben, dass sie diesen Satz selbst geschrieben hatte.

Die Verteidigung folgert, dass auch die Vergewaltigung eine Lüge ist. Sie forderte eine Belehrung der Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht, falls sie sich durch ihre Aussage strafbar mache. Das Gericht lehnte diesen Antrag als unzulässig ab. Eine Zeugenbelehrung schütze nicht den Angeklagten, sondern die Zeugin. Anwalt Birkenstock quittierte das mit einem Befangenheitsantrag. Es bestehe der Verdacht, dass die Richter eine Falschaussage der Zeugin ausschließen und eine spätere Strafverfolgung wegen Falschbeschuldigung für ausgeschlossen halten. Es ist der zweite Ablehnungsantrag der Verteidigung, der erste war zu Prozessbeginn gescheitert. Über die Befangenheit muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. dapd

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