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Jörg Kachelmann

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Prozess: Im Kachelmann-Verfahren ist kein schnelles Ende in Sicht

Nach zwei gescheiterten Einigungsversuchen ist in dem Schadenersatzprozess, den Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte angestrengt hat, kein schnelles Ende in Sicht.

Kachelmann ohne Ende. Nachdem das Frankfurter Landgericht im Zivilverfahren am Mittwoch die beiden Parteien angehört hatte, räumte es ihnen erst einmal eine Frist für weitere schriftliche Stellungnahmen ein. Am 17. Dezember will die Kammer verkünden, wie es in dem Verfahren vor Gericht weiter geht. Nach Einschätzung von Claudia D.s Anwalt, Manfred Zipper, könnte es zu einer neuen Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen über die Vergewaltigungsvorwürfe kommen. „Wir glauben nicht, dass es entscheidungsreif ist“, sagte er mit Blick auf das Zivilverfahren. Kachelmanns Anwälte wollten sich auch nach der rund zweistündigen nicht-öffentlichen Verhandlung am Mittwoch nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Der 55 Jahre alte Wetterexperte fordert in dem Zivilverfahren von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro Schadenersatz für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt hatte. Zwei Termine für eine gütliche Einigung waren vor Beginn der mündlichen Verhandlung gescheitert.

Kachelmann und sein unbefriedigender Freispruch

Beobachter vermuten, dass es Kachelmann nicht nur um Geld geht, sondern darum, dass ihm der Richter Unschuld bescheinigt.

Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann im Mai 2011 nach mehr als 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil auch nach der umfangreichen Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, was in der angeblichen Tatnacht geschehen war. Das Gericht hatte jedoch betont, dies sei „nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage“ der Ex-Geliebten verbunden.
In dem Zivilverfahren muss Kachelmann nun beweisen, dass seine Ex-Geliebte die Unwahrheit gesagt hat. Nach Darstellung von Claudia D.s Anwalt wurde bislang „kein einziger neuer Beweis“ vorgelegt, um nachzuweisen, dass sie bei ihrer Aussage gelogen habe. „Im Grunde genommen hat sich gegenüber den Schilderungen im dem Strafverfahren nichts geändert“, sagte Zipper. „Kachelmann schildert, dass es zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei und dass er dann völlig emotionslos - erheitert - die Örtlichkeit verlassen habe, während unsere Mandantin es genau gegenteilig geschildert hat.“ Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker argumentiert in der Klageschrift, Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf die Radiomoderatorin zukommen.
Die Öffentlichkeit war am Mittwoch schon nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden. Bei der persönlichen Anhörung der Parteien könnten auch „absolut geschützte Dinge aus der Intimsphäre“ zur Sprache kommen, begründete dies der Vorsitzende Richter. dpa

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