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Johann Schwenn hatte der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Ermittlungsunterlagen zurückzuhalten.

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Update Exklusiv

Prozess: Kachelmann-Ankläger: "Wir haben keine Akten zurückgehalten"

Im Kachelmann-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft die Behauptung zurückgewiesen, sie würde Ermittlungsunterlagen zurückhalten. Der Vorwurf kam von Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ist Vorwürfen entgegengetreten, sie halte im Verfahren gegen Jörg Kachelmann Ermittlungsunterlagen zurück. „Wir haben dem Gericht gerade mitgeteilt, dass wir die Akten vollständig übergeben haben“, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Donnerstag dem Tagesspiegel. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn hatte den Anklägern vorgeworfen, sie hätten Vermerke über Gespräche mit der Schweizer Zeugin Toini L. nicht an dass Landgericht geleitet, das seit Wochen über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Ex-Wettermoderator verhandelt. Notfalls müsse man die Räume der Behörde durchsuchen lassen. Oltrogge sagte, das Gericht habe auf Schwenns Antrag hin verlangt, möglicherweise fehlende Aktenteile nachzureichen oder aber eine so genannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. „Diese Erklärung haben wir am Mittwoch abgegeben“. Oltrogge bezeichnete dies als „ganz normalen Vorgang“, das Gericht wolle sich keine prozessualen Versäumnisse vorwerfen lassen.

Zuvor hatte die „Zeit“ berichtet, Kachelmanns neuer Anwalt könne seinen „ersten Erfolg feiern“, weil die Staatsanwälte ihre Aufzeichnungen „offenlegen“ müssten. Die Zeugin Toini L. hatte gegenüber dem Magazin „Focus“ gesagt, Kachelmann sei in einer Liebesnacht „einfach nur brutal“ gewesen, der Mann sei ihr „wie ein Fremder erschienen“. Über ihre Anwältin ließ die Frau allerdings mitteilen, sie wolle nicht in Mannheim aussagen. Ursprünglich war sie für den 8. Dezember als Zeugin geladen.

Staatsanwalt Oltrogge hält es weiter für möglich, die Zeugin doch noch zu vernehmen. „Wir haben dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt“. Er teile deshalb nicht die Auffassung Schwenns, die Zeugin sei „unerreichbar“. So gebe es für das Gericht beispielsweise die Möglichkeit, die Frau per Rechtshilfeersuchen in der Schweiz zu vernehmen. Verweigern dürfe sie die Aussage nicht, sagte Oltrogge.

Kachelmanns Anwalt Schwenn, der zudem die Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“ durchsuchen lassen will, sagte gegenüber der „Zeit“, er wolle ein „entgleistes Verfahren mit deutlichen Worten und den richtigen Anträgen in Ordnung bringen“. Allerdings hält er eine Verurteilung seines Mandanten für möglich, weshalb sich ein Verteidiger auf eine Revision einrichten und schon in der Verhandlung dafür sorgen müsse, dass dieses Rechtsmittel Erfolg haben werde.

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