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Prozess: "König der Bankräuber" verurteilt

Jan Zocha war der meistgesuchte Bankräuber Deutschlands. 14 Überfälle machten ihn zur Nummer Eins auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes - jetzt muss er für zwölf Jahre hinter Gitter.

Düsseldorf (20.07.2005, 15:00 Uhr) - Der als «König der Bankräuber» bekannt gewordene Jan Zocha muss für zwölf Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden. Dem mehrfach vorbestraften Serien-Bankräuber konnten 14 Banküberfälle in den Jahren 2002 und 2003 nachgewiesen werden. Dabei erbeutete er mindestens 340.000 Euro - der Großteil der Beute blieb verschwunden.

Zocha war zeitweise der meist gesuchte Bankräuber Deutschlands und stand als «Nummer Eins» auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes. Ursprünglich waren ihm 20 Überfälle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgehalten worden.

Mit der Strafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 13 Jahren Haft. Zochas Verteidiger Andreas Kerkhoff kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Der Angeklagte hatte nach monatelangem Schweigen in dem Prozess überraschend ein Geständnis abgelegt. Weil er in Gefängnissen bereits mehrere Ausbruchversuche unternahm, fand das Verfahren unter strenger Bewachung des Angeklagten in einem Hochsicherheitstrakt statt.

Die Verteidigung hatten sich vehement gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. «Zwölf Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung ist lebenslang - und das gibt es laut Gesetz nur für Mörder», kritisierte Anwalt Gerhard Frank. Das Gericht hatte dem 38 Jahre alten Serientäter dagegen eine hohe Rückfallgefahr attestiert. Obwohl bereits insgesamt 40 Überfälle und Überfallversuche auf sein Konto gehen und er mehr als 13 Jahre hinter Gittern verbracht hat, sei Zocha immer wieder rückfällig geworden. Er habe einen Hang zu Straftaten entwickelt und sei eine «Gefahr für die Allgemeinheit».

Eine ganze Reihe von Opfern habe sich trotz der ruhigen Vorgehensweise des Gangsters mit psychischen Folgeschäden in Behandlung begeben müssen, sagte Richterin Monika Berger. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass Zocha als Gentleman stets höflich und ruhig vorgegangen sei und das private Geld von Bankkunden abgelehnt habe. Da der Räuber meist ungeladene Schreckschusspistolen und nie scharfe Munition benutzt habe, sei keine echte Gefahr von ihm ausgegangen.

Strafmildernd wertete das Gericht neben dem Geständnis auch die Kindheit des Bankräubers mit dem frühen gewaltsamen Tod der Eltern. Im Alter von acht Jahren hatte Zochas gewalttätiger Vater zunächst die Mutter und dann sich selbst erschossen. Zocha wuchs in Heimen und bei Pflegeeltern auf. Er habe in seinem ganzen Leben «nie eine echte Vertrauensperson gehabt», sagte die Vorsitzende Richterin Monika Berger.

Dennoch spricht Zocha sechs Sprachen und hat einen außergewöhnlich hohen Intelligenzquotienten von 135. Schon als Jugendlicher war er im Rheinland auf Raubzug gegangen und hatte dabei sogar einmal zwei Banken an einem Tag überfallen. Auch mehrere Bank-Filialen und mancher Angestellter war mehrfach von Zocha heimgesucht worden. (tso)

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