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spickmich.de

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Prozess: Lehrerinnen klagen gegen Internet-Benotung

Zwei Lehrerinnen wollen ihre Bewertung durch Schüler im Internet-Portal "spickmich" verbieten lassen. Sie sehen sich verunglimpft. Die Betreiber der Webseite berufen sich auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Der Zivilprozess der beiden Klägerinnen beginnt an diesem Mittwoch vor dem Kölner Landgericht. Eine Gymnasiallehrerin und eine Schuldirektorin wollen mit ihren beiden Unterlassungsklagen erreichen, dass ihre persönlichen Daten und ihre Bewertung in dem seit Frühjahr 2007 bestehenden Portal gelöscht werden, erklärte Gerichtssprecher Dirk Eßer.

Die Gymnasiallehrerin hatte Ende November 2007 in einem einstweiligen Verfügungs-Verfahren eine juristische Niederlage erlitten. Das Kölner Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die Bewertung unter "spickmich" vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei (Az: 15 U 142/07). Die Klage der Schulleiterin kam später hinzu. Gerichtssprecher Eßer sagte, bei dem Hauptsacheverfahren gehe es im wesentlichen um dieselben Rechtsfragen wie im einstweiligen Verfügungs-Verfahren, der Sachverhalt könne aber intensiver ermittelt werden. Eine Entscheidung sei am Mittwoch noch nicht zu erwarten.

In dem nichtkommerziellen Portal "spickmich" werden Lehrer in Kategorien wie "gut vorbereitet", "faire Noten" oder "menschlich" auf einer Notenskala von 1 bis 6 bewertet. Betreiber der Internetseite, für deren Zugang sich die Nutzer anmelden müssen, sind drei Kölner Studenten. Mehr als eine Viertelmillion Schüler haben dort ihre Lehrer bewertet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband lehnen das Portal ab. (feh/dpa)

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