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Prozess: Mildes Urteil für Mutter von totem Baby

Im Prozess um den Fund einer Babyleiche in einem Rüdesheimer Behindertenheim ist die Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte das Kind in dem Glauben ausgesetzt, es lebe noch.

Wiesbaden - Das Gericht befand die heute 24-Jährige der versuchten Kindesaussetzung in einem minderschweren Fall für schuldig und verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Es sei, so der Vorsitzende Richter, sehr wahrscheinlich, dass das Kind nicht mehr gelebt habe, als die Mutter es im Keller des Heims zurückließ. Die junge Frau muss außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Zu Prozessbeginn hatte die zierliche Frau gestanden, im Juni 2005 das Baby in ihrem Elternhaus zur Welt gebracht zu haben und danach im Keller eines Behindertenheims in Rüdesheim-Aulhausen abgelegt zu haben, wo sie damals als Praktikantin arbeitete. Sie habe gedacht, das Baby schlafe und gehofft, dass das Kind später durch Schreie auf sich aufmerksam machen werde. Die Leiche des Babys wurde allerdings erst rund vier Monate später entdeckt. Sie war so stark verwest, dass weder das Geschlecht noch die Todesursache feststellbar waren.

Kein Tötungsdelikt

Gleich zu Beginn seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass die junge Frau das Kind nicht getötet habe. Das Gericht gehe auch im Hinblick auf ein Gutachten der Uniklinik Mainz davon aus, dass das Baby entweder tot zur Welt gekommen oder kurz danach gestorben sei. Daher sei man auch vom ursprünglichen Anklagegegenstand der Aussetzung mit Todesfolge abgerückt.

Die Mutter war nach der Geburt mehrere Stunden ziellos mit dem Auto herumgefahren, bis sie das Kind, in ihre Jeansjacke gewickelt, in einem Schuhschrank im Keller ihrer ehemaligen Praktikantenstelle abgelegt hatte. Trotzdem habe sich die junge Frau strafbar gemacht, da sie das Baby an einem Platz abgelegt habe, wo es unwahrscheinlich gewesen sei, dass es überlebe, sagte der Richter.

Schwangerschaft verdrängt

Das Gericht verwies in seinem Urteil auch auf den Aspekt, dass die damals 22-Jährige ihre Schwangerschaft sehr lange verdrängt habe. Selbst einen Verdacht ihres damaligen Freundes hatte die Frau überzeugend zerstreuen können. "Wahrscheinlich hat sie damals selbst fest geglaubt, sie sei nicht schwanger", sagte der Richter. Als die Beziehung bald darauf in die Brüche ging, habe man ihre Gewichtszunahme allgemein als "Kummerspeck" gewertet.

Die junge Mutter stammt aus einem geordneten und behütetem Elternhaus, in dem allerdings über Probleme nicht offen geredet worden sei. So habe die 24-Jährige ihrer Familie auch zwei Jahre lang vorgegeben, eine Ausbildung auf einer Erzieherschule zu machen, bei der sie gar nicht angenommen worden war. Positiv bewertete das Gericht die Tatsache, dass die Frau sich voll geständig zeigte.

Die 24-Jährige macht heute eine Ausbildung und besucht regelmäßig eine Therapie. Mit seinem Urteil blieb das Gericht noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger, die jeweils eine zweijährige Bewährungsstrafe für die junge Frau gefordert hatten. (Von Lisa Caspari, ddp)

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