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Sven K.

© dpa

Prozess: Millionendieb verweigert Aussage - sieben Jahre Haft

Ein Millionendieb wird wegen Diebstahls mit Waffen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Weil er das Versteck seiner Beute nicht preisgeben will, besteht keine Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

Ein Millionendieb ist am Montag vom Landgericht München II zu sieben Jahren Haft wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt worden. Diese Strafe wird der 33-Jährige bis zum letzten Tag verbüßen müssen, weil er Angaben über den Verbleib seiner Beute verweigerte. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte am 20. Januar 2007 einen Werttransporter mit den Einnahmen von oberbayerischen Supermärkten in Höhe von gut 4,1 Millionen Euro gestohlen. Beim Umsteigen in ein gemietetes Fluchtauto hatte der Mann vier Geldsäcke mit insgesamt rund 500.000 Euro zurückgelassen. Gut 3,6 Millionen Euro sind bis heute verschwunden.

Der Angeklagte habe sich durch sein Schweigen eines wesentlichen Strafmilderungsgrundes beraubt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder. Dies hatte auch Staatsanwältin Gabriele Frank in den Vordergrund ihres Plädoyers gestellt, in dem sie acht Jahre Haft forderte. Verteidiger Maximilian Pauls hatte eine Strafe unter fünf Jahren für einfachen Diebstahl beantragt. Der vom Täter mitgeführte Dienstrevolver "hatte keinen Bezug zu der Tat", sagte Pauls. Mit einer List hatte der Angeklagte seinen Beifahrer aus dem Fahrzeug gelockt und war mit dem Transporter davongebraust. Der Kollege wurde später von der Firma entlassen.

Durch Zufall geschnappt

Die Ermittlungsgruppe "Sven" suchte 15 Monate lang weltweit nach dem Millionendieb und prüfte rund 1200 Hinweise. Der passionierte Bodybuilder war auch zweimal Thema der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst". Gefasst wurde er letztlich durch Zufall. Er geriet im vergangenen April in eine Routinekontrolle im Zug von Nürnberg nach Dresden. Wegen eines Rückenleidens war der gelernte Maurer zu einem Arzt nach Deutschland gereist.

Der 33-Jährige war nach seinen früheren Angaben drei Wochen in der Karibik. Die meiste Zeit seiner Flucht verbrachte er in Tschechien. Bei seiner Festnahme hatte er rund 34.000 Euro in verschiedenen Währungen bei sich. Den überwiegenden Teil seiner Beute will er einer unbekannten Georgierin zur Aufbewahrung gegeben haben, die zum vereinbarten Treffen aber nicht wieder erschienen sei. Diese Darstellung verwies das Gericht "ins Reich der Märchen".

Der Angeklagte sei keinesfalls ein "Robin Hood", betonte der Richter. Bewunderung sei völlig fehl am Platz. Für ihn spreche jedoch, dass er nicht vorbestraft sei und den Tatablauf zugegeben habe. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten eine entsprechende Erklärung abgegeben. Andererseits müsse die Höhe der Beute berücksichtigt werden. Der Angeklagte hätte bei seinem Einkommen dafür "174 Jahre arbeiten müssen", hat die Staatsanwältin ausgerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sgo/dpa)

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