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Ernst August

© dpa

Prozess: Prinz reduziert Geldforderung gegen Ex-Anwalt

"Prügel"-Prinz Ernst August von Hannover hat die Schadensersatzforderung gegen seinen früheren Anwalt von 250.000 auf 5000 Euro reduziert. Der Anwalt hatte vor acht Jahren ein Geständnis für den Adligen abgelegt, das dieser nicht ausdrücklich autorisiert hatte.

Ernst August Prinz von Hannover (54), Ehemann von Caroline von Monaco, hat Schadensersatzforderungen gegen seinen früheren Anwalt von 250.000 auf 5000 Euro reduziert. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Hannover scheiterte am Donnerstag dennoch. Hintergrund des Zivilstreites ist die Attacke von Ernst August auf einen Discobesitzer in Kenia vor acht Jahren. Unstrittig war am Donnerstag, dass der Anwalt für den Adligen dazu ein Geständnis ablegte, das dieser nicht ausdrücklich autorisiert hatte. Eine Bewährungsstrafe aus erster Instanz wurde aufgehoben. Der Prinz wurde stattdessen zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt - unter anderem hatte der Ex-Anwalt nicht ausgeschlossen, dass der Prinz vor der Tat möglicherweise Alkohol getrunken hatte. 

Konkreter Streitpunkt ist ferner die Erklärung des früheren Strafverteidigers, wonach Ernst August bei der Attacke in Kenia eventuell einen Gegenstand in der Hand gehabt haben könnte. Der Prinz selbst räumt nur zwei Ohrfeigen ein. "Ich gehe lieber ins Gefängnis als etwas zuzugeben, was ich nicht getan habe", zitierte der aktuelle Rechtsvertreter des Prinzen, Hans Wolfgang Euler, seinen Mandanten.

"Es geht um die Sache, nicht um das Geld"

Ex-Ernst-August-Anwalt Jochen Heidemeier wertete die Reduzierung der Strafe als Erfolg für den Prinzen. Dagegen betonte Jurist Euler, die Einlassungen des früheren Verteidigers seien "wahrheitswidrig" gewesen. Dem Adligen sei dadurch "enormer Schaden" im Privat- und Geschäftsleben entstanden. Zur Reduzierung der Forderung auf 5000 Euro habe man sich nicht entschlossen, weil man sich in der Defensive befinde, sondern weil "Erkundigungen über die Vermögenslage" des Anwaltes eingeholt worden seien, sagt Euler. "Es geht um die Sache, nicht um das Geld", betonte er und fügte hinzu, der Prinz werde etwaige Schadensersatzzahlungen an Kinder in Kenia spenden.

In dem äußerst emotional geführten Verfahren schreckten der frühere Rechtsvertreter des Prinzen und sein heutiger Anwalt nicht davor zurück, sich auch äußerst heftig persönlich anzugreifen. Auch die damals aktuell anhängigen weiteren Verfahren gegen den Adligen wurden noch einmal ausgebreitet, ein Tritt in den Po einer Frau in Salzburg sowie Verbalattacken auf zwei Reporter. "Ich werde mich nicht dazu äußern, was ich wirklich über ihren Mandaten denke", sagte der beklagte Anwalt Jochen Heidemeier.

Das Gericht wird am 27. Oktober entscheiden, ob der frühere Rechtsvertreter des Prinzen seine Verteidigerpflicht und die Persönlichkeitsrechte des Adligen verletzt hat. Der Vorsitzende Richter Hans-Heiner Bodmann erklärte, ein Verteidiger habe "gewissen Spielraum". Bodmann erklärte, er gehe davon aus, dass in dieser Sache letztlich vor dem Oberlandesgericht entschieden werde. (kk/dpa)

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