Prozess : Sohn ertränkt - in "guter Absicht"

14.11.2008 13:05 Uhr

Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.

LübeckAus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.

"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.

Totschlag, nicht Mord

Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die
schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa)

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