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Prozess: Tod nach Schönheits-OP

Vor vier Jahren starb eine stark übergewichtige Frau nach einer Fettabsaugung. Ihr Arzt muss sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Köln - Der 51-jährige Mediziner war bereits im Dezember 2005 vom Amtsgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Arzt hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert.

Der Mediziner hatte die 67-jährige Frau im Mai 2002 in seiner Leverkusener Praxis operiert. Der 1,54 Meter großen und über 100 Kilogramm schweren Patientin waren bei dem ambulanten Eingriff drei Liter Fett abgesaugt worden. Zwei Tage nach der Operation war die Frau in einem Krankenhaus an einer Blutvergiftung gestorben, die nach Angaben von Gutachtern während des ambulanten Eingriffs entstanden war.

"Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Es ist mir unerklärlich, wie und warum die Patientin verstorben ist", sagte der Angeklagte zum Auftakt des Prozesses. Er habe die Frau ordnungsgemäß über die OP-Risiken aufgeklärt. Sie sei jedoch fest entschlossen gewesen, sich operieren zu lassen. "Sie wollte sich endlich wieder die Schuhe zuschnüren können und schwimmen gehen", sagte der Arzt.

Über ein "etwaiges Todesrisiko" habe er die Patientin hingegen nicht aufgeklärt, da dieses bei einer Fettabsaugung "so gut wie nicht besteht", sagte der Angeklagte. Die medizinischen Sachverständigen hatten dagegen vor Gericht erklärt, eine Blutvergiftung sei ein "typisches Risiko einer Fettabsaugung". Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. (tso/ddp)

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