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Braunbär Bruno-Prozess

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Prozess um Braunbär Bruno: "Ein Bär kann doch kein Grundrecht ausüben"

Ein Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Klage gegen den Abschuss von Braunbär Bruno gescheitert.

München - Der Abschuss im vergangenen Jahr ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München mit dem in der Bayerischen Verfassung verankerten Tierschutz vereinbar. Damit konnte Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald die Richter nicht von seiner Rechtsauffassung überzeugen. Der Vorsitzende Richter Volker Berberich wies Riechwalds Klage gegen die Abschussgenehmigung des Freistaats Bayern als unzulässig zurück.

Zur Begründung sagte Berberich, aus der bayerischen Verfassung lasse sich kein subjektiv-öffentliches Recht auf "Nicht-Entnahme des Bären aus der Natur" ableiten. Andernfalls könne jeder Drei-Sterne-Koch, der für sein Menü Weinbergschnecken aus einem Weinberg entnehme, verklagt werden.

Haben Bären Grundrechte?

Riechwald berief sich in dem Prozess auf Artikel 141 der bayerischen Verfassung, wonach "Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt" seien. Mit der Tötung habe der Freistaat nicht nur das Grundrecht auf Naturgenuss, sondern auch das "Lebensreich eines geschützten Wildtieres" verletzt. Ein Tier könne sich doch nur mit Hilfe von Rechtsmitteln eines Bürgers gegen unverhältnismäßige Angriffe auf sein Leben wehren, sagte Riechwald.

Den Behörden warf der Anwalt vor, Bruno "in höchster Hektik und Jagdgier" erschossen zu haben. Die Entscheidungsträger hätten "in unangemessener und voreiliger Art dem Jagdurinstinkt einiger professioneller Jäger freien Lauf gelassen und vernünftiges rationales Denken ausgeschaltet".

Landesanwalt Peter Samberger brachten Riechwalds Argumente mehrfach an den Rand der Verzweiflung. "Ein Bär kann doch kein Grundrecht ausüben", brach es aus ihm heraus. Die Klage bezeichnete Samberger als "Schau, die Rechtsanwalt Riechwald zu Werbezwecken veranstalte". Der Vorwurf, der Freistaat habe Naturschutzverbände nicht ausreichend gehört, sei "rotzfrech".

Geschmackloser Vergleich

Besonders erzürnte den Landesanwalt jedoch der "geschmacklose Vergleich" mit dem Fall einer im Brauneckgebiet vergewaltigten Frau, den Riechwald in einem Schriftsatz angeführt hatte. In seinem schriftlichen Plädoyer bezeichnete Riechwald den Menschen als "viel gefährlicheres Wildtier" als einen freilaufenden Bären. "Man denke an den Fall der vor wenigen Monaten auf einer Bergwanderung im Brauneckgebiet vergewaltigten Münchnerin", schreibt der Anwalt dort. Weiter heißt es: Wäre sie dem Bären Bruno begegnet, "wäre ihr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit solches nicht widerfahren".

Brunos Wanderschaft durch das bayerisch-österreichische Grenzgebiet hatte im vergangenen Sommer für großes Aufsehen gesorgt. Er schwamm durch den Sylvensteinspeichersee, besichtigte den Touristenort Kochel und holte sich sein Futter von Weiden, aus Ställen und Bienenstöcken. In Bayern riss der Bär mindestens 21 Schafe, drei Hühner, drei Tauben, einen Hasen und ein Meerschweinchen. Der Versuch, Bruno mit finnischen Spürhunden aufzustöbern und dann zu betäuben, scheiterte. Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) gab Bruno schließlich zum Abschuss frei. Kurz darauf brachten Jäger den Bären auf der Kümpflalm unweit des oberbayerischen Spitzingsees zur Strecke.

Von ddp-Korrespondentin Christine Straßer

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