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Alkohol

© dpa

Prozess um tödliches Wett-Trinken: 45 Tequila in 30 Minuten

Der Fall des 16-Jährigen, der nach einem Tequila-Wett-Trinken starb, erlangte bundesweit traurige Berühmtheit. Jetzt müssen sich der Wirt und seine Theken-Hilfen vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Er soll 45 Tequilas in 30 Minuten getrunken haben, er fiel ins Koma und starb - ein Jahr nach dem erschütternden Tod des 16-jährigen Berliner Schülers Lukas kommt der Fall heute vor Gericht. Der Junge starb vier Wochen nach dem Trinkgelage im Charlottenburger Lokal "Eye T" in einem Krankenhaus. Er soll einen Blutalkoholwert von 4,8 Promille gehabt haben. Drei junge Aushilfen des Wirts zwischen 17 und 21 Jahren und eine 17-Jährige müssen sich nun vor dem Landgericht verantworten.

Wirt sitzt in U-Haft

Der Kneipier selbst sitzt seit vergangenem Juli in Untersuchungshaft. Gegen den 26-jährigen Mann laufen Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er soll an dem Wett-Trinken in der Nacht vom 25. Februar 2007 beteiligt gewesen sein. Damaligen Presseberichten zufolge hatte der Mann zunächst nur Wasser getrunken, während der eigens zum Kampf-Trinken erschienene Junge einen Tequila nach dem anderen geschluckt hatte.

Der Prozess gegen die vier Angeklagten im Alter von 17 bis 21 Jahren wird nach Angaben von Justizsprecherin Iris Berger voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Drei der Angeklagten, darunter das Mädchen, sollen die Gläser gefüllt oder serviert haben. Ihnen wird Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Ein 18-Jähriger steht wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Er soll den Überblick über die Trinkmenge gehabt haben.

Flatrate-Partys in der Kritik

Wiederholt erregen in Berlin Kinder und Jugendliche Aufsehen, weil sie sich besinnungslos betrinken. Erst kürzlich wurden zwei betrunkene Kinder gefunden. Ein 14-jähriger Junge kam mit fast drei Promille in ein Krankenhaus. Der Tod des Schülers Lukas hatte zu einer bundesweiten Debatte geführt. Besonders Flatrate-Partys, bei denen für einen pauschalen Geldbetrag beliebig viel getrunken werden darf, gerieten in die Kritik.

Im Herbst hatte ein Berliner Bezirksamt ein Verbot ausgesprochen. Die hessische Stadt Marburg hatte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein Alkoholverbot für die Innenstadt verhängt.

Nach neueren Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist in Deutschland der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen leicht gesunken. Eine kleine Gruppe trinkt aber bis zur Bewusstlosigkeit. (mbo/dpa)

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