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Prozess: Urteil gegen Vergewaltiger erwartet

Der bereits mehrfach vorbestrafte Triebtäter soll seine beiden Enkelkinder sexuell missbraucht und seine Tochter vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Nach mehr als einjähriger Verhandlung wird am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht das Urteil gegen einen bereits mehrfach vorbestraften Triebtäter erwartet. Ein 66-Jähriger ist angeklagt, in mindestens sechs Fällen seine beiden Enkelkinder sexuell missbraucht und außerdem seine Tochter vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von zehn Jahren und anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt.

In den Jahren 2004 und 2005 soll sich der Angeklagte in einer Gartenhütte im Frankfurter Stadtgebiet massiv an den damals zehn und zwölf Jahre alten Enkelkindern vergangen haben. Dabei hatte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch Gewalt angewendet. Seine 39-jährige Tochter soll er ebenfalls mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Der Angeklagte hat bereits drei einschlägige Vorstrafen. Weil er seine Tochter wiederholt sexuell missbrauchte, vergewaltigte und zur Prostitution zwang, erhielt er Haftstrafen von insgesamt 18 Jahren. Nach seiner letzten Verurteilung hatte das Frankfurter Landgericht zudem eine Sicherheitsverwahrung angeordnet. Nach einer psychiatrischen Begutachtung war der mutmaßliche Triebtäter aber wieder auf freien Fuß gelangt. (mit ddp)

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