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U-Bahn Gewalt München

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Prozessbeginn: Anwälte der U-Bahn-Schläger wollen keine Öffentlichkeit

Kaum hat der Prozess gegen die sogenannten Münchner U-Bahn-Schläger begonnen, ist er schon unterbrochen. Die Verteidiger der Angeklagten wollen die Öffentlichkeit ausschließen. Sie fürchten, dass die beiden Männer "zu Helden hochstilisiert" werden. Für den Staatsanwalt ist das absurd.

Vor dem Landgericht München hat der Prozess gegen die als Münchner U-Bahn-Schläger bekanntgewordenen Jugendlichen begonnen. Die beiden hatten einen 76 Jahre alten pensionierten Schulleiter kurz vor Weihnachten mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte.

Die Anklage wirft den inzwischen 21 und 18 Jahre alten Männern versuchten Mord vor. Zu Beginn des Prozesses beantragten die Verteidiger beider Jugendlichen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Sein Mandant müsse geschützt werden, da er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sei, sagte Anwalt Wolfgang Kreuzer. Sein Mandant habe längst eingesehen, dass er Unrecht begangen habe, und habe die Tat längst bereut. Zudem fürchtet der Verteidiger, sein Mandant könne in seinem derzeitigen Umfeld im Gefängnis "zum Helden hochstilisiert" werden. Ein Anwalt des heute 21-Jährigen argumentierte, das Privatleben seines Mandanten dürfe nicht noch weiter in die Öffentlichkeit gezogen werden.

Staatsanwalt Laurent Lafleur beantragte hingegen die Öffentlichkeit zuzulassen. Er bezeichnete die von der Verteidigung befürchtete "Heroisierung" der beiden als "ziemlich abwegig" und "definitiv nicht gegeben". Im Gegenteil erführen die beiden von ihren Mitgefangenen wegen ihrer Taten derzeit eher Repressalien. Das Gericht zog sich zurück, um über die Anträge zu beraten.

Einem Täter droht lebenslange Haft

Dem älteren Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe, sofern das Gericht nicht auch für ihn Jugendstrafrecht anwenden will. Der Jüngere kann zehn Jahre Haft als höchste Jugendstrafe bekommen, da er zur Tatzeit noch minderjährig war. Drei Sachverständige begleiten den Prozess.

Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt und eine heftige Debatte über ein schärferes Jugendstrafrecht ausgelöst. Die Polizei hatte die beiden U-Bahn-Schläger drei Tage nach der Tat am 20. Dezember 2007 gefasst. Eine Videokamera hatte die Prügelszene aufgezeichnet. Neben den Video-Bildern wurde ihnen eine andere Straftat zum Verhängnis: Kurz bevor sie über den Pensionär herfielen, hatten sie einem Bekannten das Handy gestohlen. Über dieses Mobiltelefon kamen ihnen die Ermittler ihnen auf die Spur.

Zunächst sind fünf Prozesstage angesetzt. Mehr als 25 Zeugen sind geladen, unter ihnen bereits an diesem Dienstag auch das Opfer. (sf/dpa/ddp)

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