zum Hauptinhalt

Panorama: Raserprozess wird wieder aufgerollt

Am Dienstag wird der Indizienprozess gegen den Autobahnraser, der für den Tod einer 21-jährigen Frau und ihres zweijährigen Kindes verantwortlich sein soll, wieder aufgerollt. Zahlreiche Juristen in Karlsruhe halten es für einen Fehler der Staatsanwaltschaft, dass es überhaupt zu der Berufungsverhandlung kommt.

Am Dienstag wird der Indizienprozess gegen den Autobahnraser, der für den Tod einer 21-jährigen Frau und ihres zweijährigen Kindes verantwortlich sein soll, wieder aufgerollt. Zahlreiche Juristen in Karlsruhe halten es für einen Fehler der Staatsanwaltschaft, dass es überhaupt zu der Berufungsverhandlung kommt. Sie hätten den Prozess lieber gleich vor dem Landgericht gesehen, was bei Verfahren mit besonderem öffentlichen Interesse nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch möglich gewesen wäre. Nach nunmehr einem Jahr, so argumentieren sie, könnte die Erinnerung der Zeugen Lücken aufweisen. Und auch das große Echo in der Öffentlichkeit sowie die Berichterstattung in den Medien könnten sie beeinflusst haben.

Der Angeklagte Rolf F. und sein neuer Verteidiger, Georg Prasser, hoffen denn auch, die Anklage erschüttern zu können. „Die Spurenlage ist sehr dünn“, meint der versierte Verteidiger, der auch den zurückgetretenen Stuttgarter Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) vertritt. Der Entwicklungsingenieur Rolf F. war im Februar diesen Jahres vom Amtsgericht Karlsruhe zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig. Mit Tempo 220 bis 250 soll er am Morgen des 14. Juli 2003 zwischen Karlsruhe und Bruchsal auf den Kleinwagen von Jasmin A. zugerast sein, die gerade selbst einen Transit überholt hatte. Die junge Fahrerin hatte aber mit 150 eine wesentlich geringere Geschwindigkeit. Sie erschrak über den heranbrausenden Mercedes offenbar so, dass sie beim Ausweichversuch ins Schleudern kam und gegen einen Baum prallte. Die Frau und ihre Tochter waren sofort tot.

Der Drängler war nach dem Unfall einfach weitergefahren, und da Lackspuren nicht gefunden werden konnten, stützt sich die Staatsanwaltschaft allein auf vier Zeugen. Aufgrund der Zeugenaussagen ermittelte eine Sonderkommission den heute 35-jährigen Entwicklungsingenieur von Daimler-Chrysler, der später entlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn vor dem Amtsgericht Karlsruhe an. Staatsanwalt Rainer Bogs, Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft, steht zu dieser Entscheidung: „Das Amtsgericht ist die zuständige Instanz, wenn Straftaten angeklagt werden, für die eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zu erwarten ist“, betont er. Aber auch Bogs räumt ein, dass Verfahren „von besonderer Bedeutung“ gleich vors Landgericht gebracht werden können. „Ja, das wäre eine Möglichkeit gewesen“, sagt Bogs. Dann hätte es allein vor dem Landgericht eine Beweisaufnahme gegeben, danach die Möglichkeit der Revision. In der Revision wird ein Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft.

Rolf F. bleibt dabei, dass er erst um 5.30 Uhr das Werk in Sindelfingen verlassen hat, um mit seinem 500 PS starken CL Bi-Turbo Coupé zur Teststrecke ins Emsland aufzubrechen. Er könne die 83 Kilometer gar nicht in einer halben Stunde geschafft haben. Am 29. Juli soll das zweite Urteil gesprochen werden.

Zur Startseite