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Reichenhall

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Rechtsfehler: BGH kippt Freispruch im Eishallen-Prozess

Der Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob den Freispruch eines Gutachters wegen Rechtsfehlern auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Traunstein.

Die Geschehnisse vom 2. Januar 2006 werden erneut vor Gericht verhandelt. An jenem Tag war das falsch konstruierte und schlecht gewartete Holzdach der Eissporthalle in Bad Reichenhall unter der Schneelast eingestürzt. 15 Menschen kamen in den Trümmern ums Leben, sechs weitere wurden schwer verletzt.

Zunächst wurde der Fall vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Die Richter verurteilten im November 2008 den Dach-Konstrukteur wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Ein Architekt und ein Gutachter wurden dagegen freigesprochen.

Der Mann hatte der Halle drei Jahre vor dem Einsturz einen "guten Zustand" bescheinigt. Der Statiker hatte allerdings nur einen der zehn Balken der Dachkonstruktion genauer geprüft und die anderen mit dem Teleobjektiv seiner Kamera vom Boden aus untersucht.

Nach Überzeugung der Traunsteiner Richter hatte er aber auch gar kein Standsicherheitsgutachten, sondern nur eine Kostenschätzung für eine Gebäudesanierung abgeben müssen. Darüber hinaus sei die unterlassene exakte Untersuchung der maroden Dachträger auch nicht die direkte Ursache gewesen für den Einsturz der Eissporthalle, hatte die Kammer argumentiert.

Dem widersprach nun der Bundesgerichtshof (BGH). Während der Freispruch für den Architekten rechtskräftig ist, revidierten die Karlsruher Richter das Urteil gegen den Gutachter: Der Freispruch wurde wegen Rechtsfehler aufgehoben.

Zu einem späteren Zeitpunkt will der BGH auch über eine Revision des verurteilten Bauingenieurs entscheiden. (AFP)

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