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Rechtsstreit: Lafontaine verliert gegen Sixt

Der frühere SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine hat seinen langjährigen Rechtsstreit mit dem Autovermieter Sixt um Werbung mit seinem Bild verloren. Ex-Bundesaußenminister Joschka Fischer klagte hingegen erfolgreich gegen Springer.

Karlsruhe/Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage des heutigen Linksfraktionschefs Lafontaine zurück. Joschka Fischer klagte indes erfolgreich gegen die Axel Springer AG, die das Konterfei des Politikers ohne dessen Einwilligung für eine Werbekampagne verwendet hatte. Das Landgericht Hamburg sprach Fischer als Ausgleich dafür 200.000 Euro zu.

Im Fall Lafontaine hatte Sixt nach dessen Rücktritt als SPD-Vorsitzender und Finanzminister im März 1999 in überregionalen Tageszeitungen eine doppelseitige Anzeige geschaltet. Darauf waren Portraitaufnahmen der 16 Mitglieder des damaligen rot-grünen Kabinetts zu sehen; das Foto Lafontaines war durchgestrichen. Darunter stand: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit". Wegen der Verwendung seines Bildnisses verlangte der Politiker von Sixt 250.000 Euro als Honorar für eine "fiktive Lizenz". Das Oberlandesgericht Hamburg gab Lafontaine im Grundsatz Recht, setzte das "übliche Honorar" aber auf 100.000 Euro fest. Sixt zog daraufhin vor den BGH, der die Klage nun abwies.

"Fiktive Lizenz"

Im Fall Fischer sah es die Pressekammer des Hamburger Landgerichts dagegen als erwiesen an, dass Springer mit der Werbekampagne, die den Politiker mit verfremdeten Gesichtszügen zeigt, rechtswidrig in das Recht am eigenen Bild und in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingegriffen hat. Das Gericht erkannte Fischer deshalb eine "fiktive Lizenz" in Höhe von 200.000 Euro zu, was bei einer Vertragsvereinbarung einem angemessenen Honorar entsprochen hätte. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Bekanntheit des Klägers und seinen Sympathiewert. Fischer hatte ursprünglich eine um 50.000 Euro höhere Summe gefordert.

Springer hatte im September 2005 eine Anzeigenkampagne mit den leicht verfremdeten Gesichtern von Prominenten gestartet, die künstlich zu Kindern verjüngt worden waren. Die Bilder wurden in mehreren Zeitungen sowie für Poster, Postkarten, Anzeigetafeln und Leuchtsäulen verwendet. Springer kann gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg einlegen. (tso/AFP)

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