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  RECHT & REISE :   RECHT & REISE 

EtiketteEin Ehepaar, das einen Griechenland-Urlaub hinter sich hatte, verlangte eine Reisepreisminderung vom Veranstalter, weil der Mann zum Abendessen im Hotel dazu verpflichtet worden war, eine lange Hose zu tragen. Es handelte sich um ein Haus der gehobenen Klasse.

Etikette

Ein Ehepaar, das einen Griechenland-Urlaub hinter sich hatte, verlangte eine Reisepreisminderung vom Veranstalter, weil der Mann zum Abendessen im Hotel dazu verpflichtet worden war, eine lange Hose zu tragen. Es handelte sich um ein Haus der gehobenen Klasse. Und deswegen, so das Amtsgericht München, sei die Aufforderung des Restaurantchefs nicht als Reisemangel anzusehen. Das auf diesen Umstand im Katalog nicht hingewiesen worden war, ändere nichts daran. Und auch die Tatsache, dass der Mann im Berufsleben stets geschäftsmäßige Kleidung tragen müsse und sich deswegen im Urlaub leger bewegen wolle, könne zu keinem anderen Ergebnis führen. (Aktenzeichen: 223 C 5318/10)

Wetterfrosch Ein Reisender, der auf den Seychellen urlaubte, verlangte eine nachträgliche Preisminderung vom Veranstalter, weil ihm die Wellen am Strand zu hoch gewesen seien, um zu baden und zu schnorcheln. Das Landgericht Hannover urteilte, dass sich lediglich ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht habe, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden müsse. Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Veranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Katalog generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle. Er habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde darauf bezogen kein „Erbringer der Leistung“. (Aktenzeichen: 1 O 59/09)

Geschäfte Auf einer Kreuzfahrt verrichtete der Hund des Showprogramm- Künstlers zweimal täglich auf dem Passagierdeck „sein Geschäft“. Gäste fühlten sich belästigt und forderten – wieder daheim angekommen – eine Preisminderung. Das Amtsgericht Offenbach entschied aber, dass ihnen keine Entschädigungszahlung zustehe. Der Hund habe „keinerlei gesundheitliche Risiken verursacht“ – schließlich habe er „verschiedene medizinische Tests durchlaufen“, bevor er mit an Bord kommen durfte. (Aktenzeichen: 340 C 29/08)

Fehlkauf Eltern kauften für ihre beiden dreijährigen Kinder im Winter Sandalen, weil die Familie in Ägypten Urlaub machen wollte. Die Reise kam aber nicht zustande, das gebuchte Hotel war nicht bezugsfertig. Die Eltern verlangten vom Veranstalter Schadenersatz, da die Kinder schon binnen eines halben Jahres aus dem Schuhwerk herausgewachsen seien, es somit faktisch nicht mehr genutzt werden könne. Das Amtsgericht Hannover stand den Klägern im Grundsatz bei. Allerdings sprach es ihnen nur 50 Prozent des Kaufpreises zu, da sie sich hätten bemühen können, die Sandalen im Internet zu versteigern. Es sei „gerichtsbekannt“, dass dies bei ungebrauchten Kindersachen keine Schwierigkeiten bereite. (Aktenzeichen: 514 C 17158/07) büs

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