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Reise:   RECHT & REISE 

Jugendliche und Senioren Zwei Abiturientinnen wollten ihre bestandene Prüfung mit Gleichaltrigen während einer Kreuzfahrt in Dalmatien feiern. Die Schiffsreise wurde von „Young & Sports“ angeboten, einem Veranstalter, der Reisen für Jugendliche bis 25 Jahre ausrichtet.

Jugendliche und Senioren Zwei Abiturientinnen wollten ihre bestandene Prüfung mit Gleichaltrigen während einer Kreuzfahrt in Dalmatien feiern. Die Schiffsreise wurde von „Young & Sports“ angeboten, einem Veranstalter, der Reisen für Jugendliche bis 25 Jahre ausrichtet. Weil der vorgesehene Zweimaster überbucht war, wurden sie auf einem Ersatzschiff untergebracht – und trauten ihren Augen nicht: Dort befanden sich ausschließlich Reisende ab „Alter 75“. 80 Prozent des Reisepreises (von hier 1100 Euro) sprach ihnen das Landgericht Frankfurt am Main Schadenersatz zu. (AZ: 2/24 S 15/04)

Dessoushow Eine Erzieherin, die in einer Diskothek an einer Dessousshow als Model teilnimmt, kann später von der Zeitung, die über die Show berichtet, kein Schmerzensgeld verlangen, wenn das Blatt – ohne vorher um Erlaubnis zu fragen – ein Bild von ihr veröffentlicht. Die Medienvertreter mussten nicht davon ausgehen, dass ein an einer derartigen Show teilnehmendes Model weder die Fertigung noch die Veröffentlichung der von ihr gemachten Fotos wünsche. Wer sich an einer entsprechenden Veranstaltung beteiligt, von der die Veranstalter eine Publizität anstreben, muss die Veröffentlichung hinnehmen. Auf die Art der vorgeführten Kleidung kommt es nicht an. (Landgericht Berlin, 27 O 1063/06) büs

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