zum Hauptinhalt
Der Hammer – vier Auktionsportale für Reisen sind in Deutschland online. Foto: dpa

© picture alliance / dpa-tmn

Reise: Drei, zwei, eins – Urlaub gebucht

Auch Reisen werden im Internet versteigert. Immer mehr Auktionsportale bieten sie an.

Die Uhr tickt: drei, zwei, eins – vorbei. Die Auktion ist beendet, gewonnen hat das Gebot von 55 Euro. Nicht viel für „Drei romantische Genießertage in Boppard am Rhein“, wie die Internetseite reisenersteigern.de ihre „Topversteigerung“ an diesem Tag bewirbt. Das Arrangement gilt für zwei Personen und umfasst unter anderem zwei Übernachtungen im Doppelzimmer, zweimal Frühstückbuffet und kostenloses Saunieren.

Das Boppard-Paket ist eines von durchschnittlich 25 Reiseangeboten, die bei dem Auktionshaus täglich unter den virtuellen Hammer kommen. Seit März 2011 ist das Portal online. „Seither haben wir jeden Tag 400 Auktionen und 300 Besucher auf unserer Seite“, sagt Firmensprecherin Britta Hohmann.

Reisenersteigern.de – Firmensitz in Enschede, Holland – ist eines von vier Reiseauktionsportalen, die im Jahr 2011 in Deutschland an den Start gegangen sind. Mit aladoo.de, topdeals.de und bietundweg.de buhlt das junge Internetunternehmen im Reise- und Freizeitsegment um die Gunst deutscher Kunden.

Dass Reisen im Internet versteigert werden, ist kein neues Phänomen: Beim Branchenriesen Ebay gibt es bereits seit 2002 eine eigene Reisekategorie, wie Sprecherin Daphne Rauch sagt. Trotzdem: Öffentlich wird das Auktionshaus als Mode-, Elektronik- oder Sammlerbörse wahrgenommen und nicht primär als Reiseportal. „Ich würde nicht sagen, Ebay steht für Reise“, gibt Konzernsprecherin Rauch zu. Genau in dieses Vakuum wollen die neuen Reiseauktionsportale jetzt stoßen.

„In den Niederlanden ist es mittlerweile völlig normal, sich Reisen im Internet zu ersteigern“, sagt Geert Peeters, Geschäftsführer von aladoo.de. Das Freizeitauktionsportal ist ein Tochterunternehmen des niederländischen Anbieters VakantieVeilingen.nl, der als Mutter der Reiseauktionsportale gilt.

Seit 2007 ist die Seite auf dem niederländischen Markt und hat nach Peeters Angaben eine Million registrierte Kunden im Nachbarland. Mit aladoo.de testet Mutterkonzern Emesa das Konzept nun seit September 2011 auch am deutschen Markt.

Die Angebotspalette ähnelt sich bei allen Anbietern: Städtetrips, Wellnesswochenenden, Skiurlaub, vor allem in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Die Anfahrt muss der Kunde fast immer selbst organisieren und bezahlen. In der Regel ersteigern die Bieter die Reisen nicht direkt. Sie sichern sich einen Gutschein.

Der Haken: Wann dieser eingelöst werden kann, bestimmen nicht die Touristen selbst – sondern die Hotels, die so buchungsschwache Zeiten überbrücken. „Die Auktionsteilnehmer müssen bereit sein, einige Flexibilität an den Tag zu legen“, gibt der E-Commerceexperte Felix Braun vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zu bedenken. Da wundert es nicht, dass der durchschnittliche Kunde bei reisenersteigern.de laut Pressesprecherin Hohmann zur Altersklasse 50 plus gehört. Jüngere Berufstätige können sich so viel Flexibilität kaum leisten.

Verbraucherschützer Braun rät den Kunden, sich vor dem Bieten immer genau den Leistungskatalog der Angebote durchzulesen. Denn manchmal kämen versteckte Kosten wie Kurtaxe hinzu, oder die Kunden müssten beispielsweise fürs Frühstück extra bezahlen. „Man muss immer vorsichtig sein, ob vermeintliche Schnäppchen auch wirklich Schnäppchen sind.“ Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beachte, könne seine Reise aber ohne großes Risiko und günstig online ersteigern.

Dem stimmt auch der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover zu. Rein juristisch seien die Onlineportale mit Reisebüros vergleichbar. Sie sind also lediglich Vermittler zwischen Kunden und Reiseanbietern oder Hotels. „Mein Vertragspartner ist, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, immer der Reiseanbieter und nicht das Auktionsportal.“ Degott weist allerdings darauf hin, dass – anders als bei anderen Onlineauktionen – im Reisebereich kein zweiwöchiges Widerrufsrecht gelte. Eine andere juristische Frage: Wie lange müssen die ersteigerten Gutscheine gültig sein? Degott: „Nach der vorherrschenden Meinung verjähren sie nach drei Jahren.“Matthias Wenten

Matthias Wenten

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false