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Kleine Fluchten zwischendurch. Nur ein „Brückentag“ wird Berlinern für einen Trip in die Dolomiten nicht reichen. Doch oft ist 2013 mehr möglich.

© Wolfgang Ehn, mauritius images

Feiertage 2013: Bescherung für Beschäftigte

Wer 2013 geschickt „Brücken“ baut, bekommt oft viele freie Tage am Stück für mehr Urlaub.

Brückenbau ist normalerweise eine hohe Kunst für Spezialisten. Doch alle Jahre wieder machen sich Millionen deutsche Arbeitnehmer zu Hause emsig und meist erfolgreich an diese Aufgabe. Dabei geht es ihnen darum, die Zeitspanne zwischen Feiertagen und Wochenenden durch Inanspruchnahme von Urlaubstagen oder geleisteten Überstunden zu überbrücken, um viel freie Zeit an einem Stück zu gewinnen. Und: Das Jahr 2013 eignet sich gut zum Brückenbauen. Wer seine Urlaubstage entsprechend plant, hat etwas länger frei als andere. Schließlich fallen alle bundesweit geltenden Feiertage 2013 auf einen Wochentag.

Die Chance auf eine lange Auszeit bei kleinem Einsatz hat der findige Urlaubsplaner allerdings schon am Ende dieses Jahres: Wer Heiligabend plus sieben Tage frei nimmt, kommt zwischen dem 21. Dezember und dem 7. Januar auf 16 freie Tage in einem Rutsch. Wem das furchterregend lang erscheint, meldet sich eben nur an Silvester (ein Montag) von der Arbeit ab, investiert nach Neujahr noch drei Tage und bekommt so überschaubare neun Tage Zeit, sich sorgfältig auf den Jahreswechsel vorzubereiten und – nicht zuletzt – sich davon zu erholen.

Für die Bundesbürger beginnt dann eine regelrechte Fastenzeit in Bezug auf Brückentage. Denn der 6. Januar, der als „Heilige Drei Könige“ üblicherweise Baden-Württemberg, Bayern und – man höre und staune – Sachsen-Anhalt Feiertagsstimmung beschert, fällt 2013 auf einen Sonntag, hilft bei der Brückenplanung also nicht weiter.

Sieht man einmal von den „tollen Tagen“ in den einschlägig belasteten Regionen ab, wo im Februar die Arbeitstage per jährlich neuem formlosen Volksentscheid einfach zu Feiertagen erklärt werden, ist also viel Geduld gefragt. Denn erst am 1. Mai, dem „Tag der Arbeit“, wird wieder offiziell frei gemacht. Der Mai beginnt im kommenden Jahr mit einem Mittwoch. Gewerkschafter haben an diesem Tag ihre feste Aufgabe, werden also wohl kaum wie andere auf ein verlängertes Wochenende spekulieren und zwei Tage vor oder nach dem hohen Feiertag Urlaub einreichen. Möglich ist es natürlich, aber selbstverständlich völlig unwahrscheinlich.

Für sie ist also etwas Ausdauer gefragt, doch Christi Himmelfahrt kommt bestimmt und fällt am 9. Mai wie immer auf einen Donnerstag. Das heißt: Ein Urlaubstag beschert vier Tage frei.

Die letzte Chance auf ein verlängertes Wochenende

Obwohl insbesondere im Sommer jeder Arbeitnehmer zusätzliche Freitage zu nutzen wüsste – die nächste Möglichkeit auf einen Brückentag gibt es für viele Bundesbürger erst wieder im Oktober: Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Donnerstag. Also auch hier: Ein Urlaubstag bringt vier freie Tage, einen Miniurlaub sozusagen.

Wer schließlich zu Weihnachten 2013 länger unter dem Baum sitzen möchte, kann das mit einem Brückentag am 27. Dezember tun. Die beiden Weihnachtsfeiertage fallen 2013 auf einen Mittwoch und Donnerstag und bieten damit die letzte Chance auf ein verlängertes Wochenende in diesem Jahr. Wer gar über Weihnachten und Neujahr Reisepläne schmiedet, kann aus fünf Urlaubstagen zwölf freie Tage basteln.

Summa summarum ergeben sich für die Bundesbürger acht arbeitsfreie Feiertage, die sich zum Brückenbauen eignen. Rechnet man Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag hinzu, ergeben sich elf Tage, die alle abhängig Beschäftigten frei bekommen.

Doch wie es so ist: Unter Gleichen sind manche eben etwas gleicher. Und so ergeben sich weitere Möglichkeiten für Kurzurlaube, das allerdings wohnortabhängig. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und im Saarland ist der 30. Mai, also Fronleichnam, ein gesetzlicher Feiertag und als Donnerstag für einen Brückentag geeignet. Genauso wie Mariä Himmelfahrt am 15. August (ebenfalls ein Donnerstag). Auch hier ist ein verlängertes Wochenende möglich, wenn ein Urlaubstag genommen wird. Allerdings gilt das nur für Bayern und das Saarland.

Für Berufstätige in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann der Reformationstag am 31. Oktober (Donnerstag) ein verlängertes Wochenende ermöglichen. Allerheiligen am 1. November wird allein in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland begangen, doch der Freitag beschert im kommenden Jahr lediglich ein verlängertes Wochenende. Der Buß- und Bettag am 20. November (Mittwoch) ist einzig noch in Sachsen arbeitsfrei. Bei zwei Urlaubstagen ergibt das eine Strecke von immerhin fünf Tagen.

Schulferien aller Bundesländer sowie Feiertage der kommenden Jahre sind im Internet zu finden unter: schulferien.org

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