zum Hauptinhalt

Reise: Flughafen-Service: Airlines müssen Rollstühle stellen

Wer auf einem Flughafen einen Rollstuhl benötigt, sollte dies mindestens 36 Stunden vorher anmelden. Die richtigen Ansprechpartner dafür sind die Fluggesellschaft und bei Pauschalurlaubern der Reiseveranstalter, erläutert Holger Kraft, Infrastruktur-Bereichsleiter beim Flughafenverband ADV in Berlin.

Wer auf einem Flughafen einen Rollstuhl benötigt, sollte dies mindestens 36 Stunden vorher anmelden. Die richtigen Ansprechpartner dafür sind die Fluggesellschaft und bei Pauschalurlaubern der Reiseveranstalter, erläutert Holger Kraft, Infrastruktur-Bereichsleiter beim Flughafenverband ADV in Berlin.

Bereitgestellt wird der Rollstuhl dann vom Flughafenbetreiber, dem die Airlines und Veranstalter ihren Bedarf melden. Für den Service müssten Reisende nichts zahlen – die Kosten werden von den Flughäfen auf alle Fluggesellschaften umgelegt, so der Experte. Anspruch auf einen Rollstuhl am Flughafen haben alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität – neben Behinderten also auch Urlauber, die sich zum Beispiel den Fuß gebrochen haben. „Die Definition von ,eingeschränkte Mobilität‘ ist weit gefasst“, erklärt Kraft.

Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die im Sommer 2008 in Deutschland umgesetzt wurde und von den Flughäfen fordert, Rollstühle etwa für den Weg zwischen Flugsteig und Taxi bereitzustellen. Ziel der Verordnung sei es, behinderte Passagiere nicht zu diskriminieren. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false