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Internet-Abzocke: Wegelagerer der Neuzeit

Online-Routenplanung kann teuer werden – wenn man nicht aufpasst. Den ADAC erreichen immer wieder Klagen über Abzocker.

Ohne Umweg in den Urlaub – Tagesspiegel-Leser Willi B. aus Heiligensee wollte die geplante Reise an den Bodensee besonders sorgfältig angehen. Quartier gebucht, nun die Autoanreise austüfteln. Wenn früher ADAC-Mitglieder eine Reise planten, ließen sie sich von ihrem Club die Route ausarbeiten. Das wird zwar auch heute noch vom Club angeboten, doch viele Mitglieder nehmen das selbst in die Hand, am eigenen Computer mithilfe eines „Routenplaners“. So auch Willi B.; doch etwas ging schief. Er schlitterte in die Fänge von Abzockern. Nun wird er mit Rechnungen und Drohungen von Inkassounternehmen drangsaliert.

In Vorfreude auf den Urlaub setzte sich Ruheständler B. an den heimischen Computer, rief www.adac.de auf, gab seine Mitgliedsnummer und das Passwort ein – nichts. Ein Knoten in der Leitung. „Irgendetwas hat nicht geklappt beim Einloggen“, sagt B., „daraufhin bin ich – keine Ahnung wie – bei www.direkt-routenplaner.de gelandet.“ Macht nichts, dachte er und meldete sich dort nach Aufforderung mit seiner E-Mail-Adresse an – und merkte dann, dass die Sache kostenpflichtig sein würde. „Da habe ich sofort die Seite verlassen.“ Ein Fehler, wie Willi B. heute weiß. „Ich hätte das Kleingedruckte lesen und von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen müssen.“

Es dauerte auch keine vier Wochen, und die Post brachte dem Ahnungslosen ein Schreiben nach Heiligensee von der in England ansässigen Firma Go Web Ltd. Inhalt: Willi B. habe ein einjähriges Abo abgeschlossen. Dafür seien 59,95 Euro zu zahlen. Genervt ob solcher Frechheit wandte sich der Berliner an den ADAC.

Die Antwort von der Rechtsabteilung des Clubs ließ nicht lange auf sich warten: „Die Verantwortlichen der Fa. Go Web Ltd. locken nach unseren Erkenntnissen arglose Besucher über den Umweg der Web-Seite www.adac-routenplaner.de auf das Internetangebot www.direkt-routenplaner.de der Fa. Go Web Ltd., auf der ein kostenpflichtiger Routenplaner-Service als Abonnement-Vertrag angeboten wird. Aus diesem Grund hat der ADAC die Fa. Go Web Ltd. bereits vor mehreren Wochen abgemahnt“, schreibt Sabine Danter, Juristische Zentrale – Verbraucherschutz, aus München.

Den Club erreichen immer wieder Klagen von Mitgliedern, die auf diese Internetseite gestoßen sind. Der Nutzer werde hierbei regelmäßig und ohne deutlichen Hinweis auf die bestehende Kostenpflicht zum weiteren Besuch der Seiten des Anbieters „eingeladen“, heißt es.

Die Juristen aus München klären weiter auf: „Bereits durch die Anmeldung wird – so die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter – z. B. ein Abonnement-Vertrag mit dem arglosen Besucher der Web-Seite geschlossen, ohne dass dieser vorab ausdrücklich auf die Kostenpflicht und die Höhe der Kosten hingewiesen wurde. Vielmehr findet der Verbraucher erst im versteckten Kleingedruckten (teilweise am rechten Rand der Seiten erkennbar, teils unterhalb der Anmeldemaske, teils in den AGB) Hinweise zur Kostenpflicht.“ Kurze Zeit nach Verlassen der Homepage erhielten die überraschten Besucher dann Rechnungen für vermeintlich abgeschlossene Abonnementverträge in Höhe von rund 60 Euro.

Unter Verweis auf mehrere einschlägige Gerichtsurteile rät der ADAC „(…) den Vertragsabschluss zu bestreiten und ,hilfsweise‘ zu widerrufen. Dies sollte schriftlich per Einwurf- oder Übergabeeinschreiben erfolgen. Zusätzlich sollten Sie (…) die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gegenüber den Verantwortlichen der Fa. Go Web Ltd. erklären. Widerrufen Sie andernfalls per E-Mail oder Fax und bewahren Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.“

Diesem Rat ist Willi B. gefolgt. „Inzwischen bin ich ,zum letzten Mal‘ gemahnt worden, und man hat mit dem Einzug durch ein spezialisiertes Inkasso-/ Rechtsanwaltsbüro gedroht“, berichtet er. Für ihn ist der abschließende Hinweis aus München zwar durchaus beruhigend: „Nach unseren Erfahrungen ist trotz weiterer Mahnungen, der Einschaltung von Inkassounternehmen und möglicher Klageandrohung nicht mit einer Durchsetzung der rechtswidrigen Ansprüche auf dem Klageweg zu rechnen.“ Doch der Tagesspiegel-Leser glaubt, dass anderen Urlaubsplanern der Umweg vorbei an modernen Wegelagerern erspart bleiben sollte. gws

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