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RECHT & REISE: Gerichtsentscheidungen zum Reiserecht

Reiserücktritt, anulierte Flüge und Wechsel der Teilnehmer - wichtige Reiseurteile.

Reiserücktritt

Hat ein Ehepaar eine 14-tägige Norwegenreise gebucht und wird die Frau rund drei Wochen vor geplantem Abflug für die Abklärung ihrer immer wieder auftretenden Schwindelanfälle (die sie wegen ihres Herzleidens bereits seit zehn Jahren plagen) stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, so liegt darin kein Grund für eine Stornierung der Reise im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung. Eben weil nicht klar sei, ob überhaupt eine Erkrankung vorliege (und falls ja: welche), sei kein versichertes Risiko gegeben, so das Amtsgericht München. Außerdem komme eine solche Erkrankung nicht unerwartet, man müsse also mit eventuellen Folgen immer rechnen. Schließlich war die Frau bereits vor der Buchung wegen ihres Herzens und der Schwindelanfälle eine Zeit lang in ärztlicher Behandlung. (Aktenzeichen: 154 C 35611/07)

Flug annulliert
Flugreisende haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro (je nach Entfernung zum Zielort), wenn eine Airline einen Flug annulliert. Eine solche Zahlung wird nicht fällig, wenn das Unternehmen wegen technischer Probleme nicht anders handeln konnte, „die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind“. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte einen solchen Fall zu entscheiden und stellte fest, dass es als Entschuldigung für das technische Problem nicht ausreiche, wenn das Luftfahrtunternehmen „die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten an einem Flugzeug durchgeführt“ habe. Damit seien nicht „alle zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen worden. (Aktenzeichen: C 549/07)

Wechsel des Teilnehmers Immer wieder kommt es vor, dass ein Flugunternehmen es auch gegen Zahlung einer Gebühr nicht zulässt, dass ein Kunde durch einen anderen ersetzt wird. Sollte das passieren, darf der Kunde komplett vom Vertrag zurücktreten. Im vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine Reise nach Ägypten gebucht. Einige Tage vor dem Abflug wurde der Ehemann krank. Der Wunsch der Frau, statt ihres Mannes eine Freundin mitzunehmen wurde von der Gesellschaft abgelehnt, obwohl die Frau bereit war, eine entsprechende Gebühr zu zahlen. Daraufhin trat das Ehepaar vom Vertrag zurück. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihnen die Erstattung des Reisepreises zu: Es sei nicht nachzuvollziehen, weshalb es nicht möglich sein solle, kurzfristig einen Namen auf der Passagierliste auszutauschen. (Aktenzeichen: 109 C 6537/06)

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