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Reise: WAS IST „SCHENGEN“?

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Am 19. Juni 1990 wurde das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens unterzeichnet. Es regelt unter anderem:

die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im „Schengen-Raum“; Asylfragen; Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels; polizeiliche Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit der „Schengenstaaten“ im Justizwesen.

Bisher haben 25 Staaten dem Abkommen zugestimmt. Tsp

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