zum Hauptinhalt

Reiserecht: Griechenland-Urlaub: Auf Kulanz angewiesen

Ausschreitungen mit Toten, brennende Banken und wütende Proteste von Bürgern auf der Akropolis – plant jemand zurzeit noch einen Urlaub in Griechenland? Und welche Rechte haben die, die bereits vor mehreren Wochen Kos, Kreta oder Chalkidiki fest gebucht haben?

Berlin - Viele deutsche Urlauber fragen sich auch, ob sie eine Reise nach Griechenland lieber gar nicht antreten sollen. Einen Anspruch darauf, eine bereits gebuchte Reise wieder abzusagen oder umzubuchen, haben allerdings nur wenige Touristen.

Wegen der „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ in der griechischen Hauptstadt am vergangenen Mittwoch bestehe für Athen-Urlauber momentan ein außerordentliches Kündigungsrecht, erklärte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Donnerstag. Dies gelte allerdings nur für Touren, die über Reiseveranstalter gebucht wurden, ausschließlich in den Großraum Athen führen und in Kürze beginnen. Sobald sich die Lage wieder beruhigt habe, entfalle die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, erläuterte Degott.

Für Reiseziele außerhalb der Hauptstadt bestehe kein Recht auf Rücktritt, erklärte der Jurist. Auch seien Individualreisende mit einer Athen-Buchung in einer schlechteren Situation als die Veranstaltergäste: Sie könnten beim Versuch einer Stornierung nur darauf hoffen, dass sich zum Beispiel der Hotelier kulant verhält.

Von einem Generalstreik betroffene Pauschalurlauber dürfen dagegen von ihrem Veranstalter Geld zurückfordern: Wenn zum Beispiel Kellner oder Busfahrer gestreikt haben und Fähren nicht gefahren sind, ist das ein Grund für eine Reisepreisminderung. Veranstaltergäste können außerdem „Selbstabhilfekosten“ geltend machen – etwa wenn das Essen im Hotel wegen des Streiks ausfällt und ein Restaurant besucht wird. Wichtig dabei: Quittung aufheben oder dem Veranstalter einen Zeugen nennen.

Veranstalter Tui hat laut Sprecher Mario Köpers „täglich etwa ein Dutzend Gäste“ in Athen. Wenn von ihnen jemand umbuchen oder absagen möchte, werde „im Sinne des Kunden eine Lösung gefunden“. Grundsätzlich gelten jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ihren Stornoregeln weiter. Wie bei Tui sind auch die Besichtigungsprogramme des Veranstalters Studiosus jetzt „der Lage entsprechend“ angepasst. gws

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false