Reparatur nach Unfallschaden : Anspruch auf Qualität
10.09.2012 16:42 UhrNach einem unverschuldeten Unfall haben Autobesitzer grundsätzlich Anspruch auf eine Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt. Will eine Versicherung die Reparaturarbeiten von einer günstigeren freien statt von einer teureren markengebundenen Fachwerkstatt erledigt wissen, muss der Qualitätsstandard dem einer Markenwerkstatt entsprechen. Kriterien dafür sind neben der Ausstattung ein entsprechend geschultes Personal, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Ahlen, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist (Aktenzeichen: 30 C 82/11).
In dem Rechtsstreit wollte eine Versicherung dem Geschädigten nur die Stundensätze eines günstigeren freien Fachbetriebs ersetzen. Am Ende musste sie dann doch die höhere Rechnung der Markenwerkstatt begleichen. Versicherer könnten Unfallopfer zwar auf eine freie Fachwerkstatt verweisen, erläuterten die Richter. Diese müsse dann aber Fortbildungen für ihr Personal vorweisen können. Das war in dem Fall nicht so.











