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Panorama: Revision im "Kannibalen"-Prozess hat begonnen

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch in der Revisionsverhandlung um das Urteil gegen den "Kannibalen von Rotenburg" eine lebenslange Haft für Armin Meiwes gefordert.

Karlsruhe (13.04.2005, 9:47 Uhr) - Der heute 43-Jährige war im Januar 2004 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden, weil er einen Bekannten vor laufender Kamera zerlegt und Teile der Leiche aufgegessen hatte. Dieses Urteil weist aus Sicht der Karlsruher Anklagebehörde Rechtsfehler auf.

Da sich das willige Opfer im März 2001 freiwillig in die Hände des von Kannibalismus-Fantasien getriebenen Täters begeben hatte, hatte das Landgericht Kassel die grauenvolle Tat lediglich als Totschlag eingestuft. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten die Kasseler Richter aber auf Mord aus niedrigen Beweggründen erkennen müssen. Nach Ansicht der Bundesanwälte müsste beim BGH zudem erneut geprüft werden, ob auch ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Betracht komme.

Dagegen sieht die Verteidigung von Meiwes keinen Anlass für eine härtere Strafe. Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tötung nichts mit sexuellen Motiven zu tun gehabt habe, hieß es am Mittwoch vor dem Karlsruher Gericht.

Der 2. Strafsenat will die Entscheidung des Landgerichts lediglich auf juristische Fehler prüfen. Eine neue Beweisaufnahme ist im Revisionsverfahren beim BGH ausgeschlossen. Mit einer Entscheidung noch am Mittwoch wurde nicht gerechnet. (tso)

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