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Polanski

© dpa

Roman Polanski: Nicht nach seinem Drehbuch

Während Roman Polanski in Berlin dreht, wurde gestern sein Vergewaltigungsverfahren aufgenommen. 1977 hatte er Sex mit einer 13-Jährigen und meidet seither die USA.

Der Richter ist seit 15 Jahren tot und die originalen Gerichtsakten seit 2004 unauffindbar. Dennoch sorgt das Vergewaltigungsverfahren gegen Regisseur Roman Polanski erneut für Schlagzeilen – 32 Jahre nach der Tat.

„Roman Polanski: Wanted and Desired“ heißt ein Dokumentarfilm von Marina Zenovich. Die Geschichte handelt von dem über 30 Jahre alten Verfahren gegen Filmregisseur Roman Polanski wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen.

Polanski zog es am Dienstag, wie schon seit 32 Jahren, vor, den USA fernzubleiben. Dem Obersten Gerichtshof in Los Angeles ging es gestern bei der erneuten Aufnahme des alten Verfahrens um die Frage, ob Polanski, wenn er denn den alten Haftbefehl aufheben lassen will, persönlich vor Gericht erscheinen muss.

Doch es ist ein unauflösliches Dilemma. Der 32 Jahre alte Haftbefehl für den 75-jährigen Polanski, der seit seiner Flucht vor der US-Justiz in Frankreich lebt, ist weiterhin gültig. Kommt Polanski für das Verfahren in die USA zurück, droht ihm die Verhaftung. Wenn er aber den Haftbefehl aufheben lassen will, muss er in die USA kommen und vor Gericht erscheinen.

Am gestrigen Dienstag, als das Gericht erstmals tagte, ging es um den Antrag, ob der Fall in Abwesenheit Polanskis ad acta gelegt wird, wie Anwalt Chad Hummel fordert.  Für den Staatsanwalt Pat Dixon ist die Sache jedoch eindeutig. „Polanski kann das Gericht um gar nichts bitten“, wenn er selbst nicht anwesend ist.

Marina Zenovich hat in ihrem Dokumentarfilm den Fall noch einmal aufbereitet und kommt zu einigen interessanten Schlüssen. Oder wie es Hummel beschreibt, „auf ein Muster von Fehlverhalten und unerlaubter Kommunikation zwischen Oberstem Gerichtshof und Staatsanwaltschaft“.

So soll der damals zuständige Richter Laurence Rittenband einen Prozessbeobachter gefragt haben, welche Strafe er denn für angemessen halte. Auch habe selbiger angeblich im vornehmen Hillcrest County Club am Abend vor der Urteilsverkündung protzig erklärt, er werde Polanski „für den Rest seines Lebens“ hinter Gittern sperren.

Polanski selbst hatte sich damals für schuldig erklärt, im Frühjahr 1977 mit der 13 Jahre alten Samantha Gailey im Haus von Jack Nicholson Champagner getrunken und Drogen genossen und anschließend sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Sex mit Minderjährigen gilt juristisch automatisch als Vergewaltigung, deshalb ist bei Polanski immer von einem Vergewaltigungsprozess die Rede. Er verbrachte 42 Tage in Untersuchungshaft. Damit habe er, sagen seine Anwälte, seine Strafe abgesessen. Denn darauf hätten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und die Anwälte von Gailey und Polanski geeinigt. Er sei nur geflohen, um von Rittenband nicht für ein und dieselbe Tat ein zweites Mal eingesperrt zu werden.

Und so verabschiedete sich Polanski, eine lange Haftstrafe fürchtend, von den USA, flüchtete nach Frankreich. Wo er noch heute mit seiner Frau Emanuelle Seigner und seinen beiden Kindern Morgan und Elvis lebt. Dort setzte er auch seine filmische Karriere mit großem Erfolg fort. Während viele Amerikaner ihm seine Flucht weiterhin nachtragen, hat Hollywood seinem berühmtesten Flüchtling längst verziehen. Für sein Holocaust-Drama „Der Pianist“ (2002) erhielt er einen Oscar, den er allerdings selbst nicht entgegennehmen konnte, ohne eine Verhaftung zu riskieren.

Verziehen hat ihm auch Samantha Gailey. Die heute 45-Jährige, die seit ihrer Heirat den Namen Geimer trägt, hatte schon vor Jahren beantragt, die Klage gegen Polanski abzuweisen. Sie hat nun sogar angekündigt, dass sie für Polanski vor Gericht erscheinen wolle, wenn dieser es selbst nicht tun könne.

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