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Rundfunkgebühren: Mann muss für zehn Jahre nachzahlen

Harte Zeiten für Schwarzseher: Das Kasseler Verwaltungsgericht hat einen Fernsehzuschauer zur nachträglichen Zahlung von fast 1500 Euro Rundfunkgebühren verurteilt.

Kassel - Obwohl die Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bis ins Jahr 1996 zurückreichen, seien sie noch nicht verjährt, entschied das Gericht jetzt in einem Urteil. Der Mann könne sich nicht darauf berufen, dass die GEZ trotz einer bestehenden Einzugsermächtigung seit Herbst 1995 keine Fernsehgebühren mehr von seinem Konto abgebucht hatte.

Denn er sei mehrfach umgezogen, ohne seine neue Anschrift der GEZ mitzuteilen, rügte das Gericht. Die Gebühreneinzugszentrale habe deshalb nicht überprüfen können, ob er nach wie vor zahlungspflichtig gewesen sei. Zudem habe er nicht regelmäßig kontrolliert, ob die Gebühren tatsächlich noch von seinem ansonsten kaum noch genutzten Konto aus dem Jahr 1995 eingezogen worden seien. Zu einer solchen eigenen Nachprüfung aber seien die Rundfunkteilnehmer verpflichtet.

Vor diesem Hintergrund erscheine es als "Verstoß gegen Treu und Glauben", wenn der Mann eine Verjährung geltend machen wolle, befanden die Richter und wiesen die Klage des Fernsehzuschauers ab. Weil die Rechtsfrage aber noch nicht grundsätzlich geklärt ist, ließ das Gericht die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu. (tso/ddp)

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