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Sachsen-Anhalt: Frau wegen Kindstötung hinter Gitter

Eine 27-jährige Frau hat nach der Geburt ihr Baby erstickt und anschließend in einen See geworfen. Für diese Tat wurde sie nun zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht Dessau-Roßlau sprach die Frau heute des Totschlags schuldig. Die Arbeitslose aus Sandersdorf hatte gestanden, das Baby im Februar in ihrer Wohnung heimlich entbunden, kurz danach getötet und die Leiche in einem Müllsack in einen See geworfen zu haben. Laut Gutachter hatte das kleine Mädchen etwa vier Stunden gelebt.

Die Frau war wegen Mordes angeklagt. Das Urteil liege "haarscharf" daneben, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff. Weil aus Sicht der Richter keine niedrigen Beweggründe vorlagen, wurde die Frau wegen Totschlags verurteilt. Dies hatte die Verteidigung beantragt. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen auf lebenslange Haft wegen Mordes.

Gericht: "Angeklagte ist keine kaltblütige Mörderin"

Die Frau sei bei der Geburt des Mädchens in ihrem Denken stark eingeschränkt gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. "Sie schwankte hin und her, töten oder leben lassen. Dieses Schwanken spricht dafür, dass die Angeklagte keine kaltblütige Mörderin ist." Beim Motiv für die Tat ging das Landgericht davon aus, dass die Frau negative Auswirkungen für den Vater des Kindes, der mit einer anderen Frau verheiratet ist, vermeiden wollte. Die Angeklagte selbst sprach davon, der 42-Jährige habe sie bedroht und sie habe befürchtet, mit einem zweiten Kind allein dazustehen.

Das Gericht wertete die Tat auch als Zeichen für eine "moralische Verrohung" der Frau, die nach eigenen Angaben schon drei Abtreibungen vornehmen ließ. Diese seien für die Frau ganz normal geworden. "In diesem Fall aber hat es nicht funktioniert, die Frist dafür war abgelaufen", sagte Steinhoff. Die ledige Frau, die das Urteil ohne eine erkennbare Regung aufnahm, hat bereits eine fünfjährige Tochter. (mit dpa)

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