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Geiseln

© dpa

Sahara-Geiseln: Der Staat rettet, die Befreiten zahlen

Wer in ein Gefahrengebiet reist, muss mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko rechnen. Ob total naiv oder umfassend über die Sicherheitshinweise informiert - kommt es zu einer Entführung, ist der Staat als Retter zur Stelle. Was unter Umständen sehr teuer werden kann. Allerdings nicht für den Staat.

Europäische Touristen und ihre acht ägyptischen Begleiter sind am 19. September diesen Jahres auf einer Expedition zum Gilf al-Kebir entführt worden. Die sudanesischen Kidnapper sollen sie nach Angaben aus Khartum erst in den Sudan, dann nach Libyen und anschließend in den Tschad verschleppt haben. Angeblich forderten sie sechs Millionen Euro Lösegeld. Die Federführung bei den Verhandlungen mit den Entführern hatte die Bundesregierung übernommen. Über die Einzelheiten der Befreiung schweigen die Verantwortlichen bisher.

Inzwischen sind die Sahara-Geiseln wieder in der Heimat und haben neben Erinnerungen an schlimmen Erlebnissen möglicherweise noch etwas anderes Unangenehmes mitgebracht: Schulden. Entgegen der verbreiteten Meinung, die Steuerzahler würden Abenteuerurlaube Einzelner finanzieren, wenn diese beispielsweise entführt werden, sieht die Gesetzeslage anders aus. Unabhängig davon, ob ein Lösegeld gezahlt oder andere Maßnahmen zur Befreiung getroffen wurden, die entstandenen Kosten für die Hilfe müssen im Rahmen des Konsulargesetzes in bestimmten Fällen vom Auswärtigen Amt (AA) zurückgefordert werden - zu Gunsten des Steuerzahlers.

"Bei einer eventuellen Evakuierung von Deutschen aus einer gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Situation hat die Rettung der Gefährdeten oberste Priorität. Aufgrund geltender zwingender Rechtsvorschriften müssen die Kosten der Evakuierung später von den Empfängern der Hilfe zurückgefordert werden", ist auf der Website des Auswärtigen Amts zu lesen.

Für die Sahara-Geislen gilt das Konsulargesetz

Wie geht es nun im Fall der befreiten Sahara-Geiseln weiter? Sie haben schließlich trotz Warnungen eine Reise in ein Risikogebiet unternommen - auf eigene Verantwortung. "Man muss sagen, dass im Fall der befreiten Sahara-Geiseln grundsätzlich das Konsulargesetz gilt. Es wurden Auslagen getroffen, die schließlich nicht der Steuerzahler übernehmen will", sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Auch die Botschaft in Kairo muss das Konsulargesetz prüfen - die Entführten sind schließlich zurück geflogen worden. Eventuelle Gebühren und Arztrechnungen fallen ebenfalls unter das Gesetz.

Das Prozedere ist immer gleich: Greift das Konsulargesetz, wird geprüft, welche Erstattungen für die Betroffenen zumutbar sind. Dann wird eine Zahlungsauffoderung rausgeschickt, die in mehreren Raten beglichen werden kann. Oder der Betroffene erhebt einen Widerspruch und verlängert damit das Verfahren.

Das passt nicht jedem Urlauber: "Dem Auswärtigen Amt ist bekannt, dass diese Pflicht zur Erstattung - wie sie übrigens auch von den meisten anderen westlichen Staaten nach Evakuierungen von ihren Bürgern gefordert wird - bei Betroffenen gelegentlich auf Unverständnis stößt. Die weitaus meisten Deutschen, die durch eine Evakuierungsaktion aus dem Ausland zurückgeholt wurden, haben jedoch Verständnis dafür gezeigt, dass die hierfür entstandenen Kosten nicht vom Steuerzahler übernommen werden können", informiert das AA.

Der Staat will Reisende nicht einschränken

Jeder soll reisen können, wohin er will, das Auswärtige Amt verhängt in der Regel keine Verbote. "Die Bewegungsfreiheit ist das höchste Gut, der Statt will da nicht gar nicht einschränken. Wenn jemand den Traum hat, mit dem Rucksack durch Gebiete zu reisen, die der Pauschaltourist nicht betreten würde, soll er das tun", so ein Sprecher des AA. Man könne schließlich nie ein Risiko ausschließen. Aber: Es gebe genügend Hilfsmittel, sich vorweg ein umfassendes Bild über das Zielgebiet zu machen.

Viele Reisende zieht es trotz Warnungen in Gebiete, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise, die im statistischen Durchschnitt zu einem Aufenthalt von mehr als zehn Tagen außerhalb Deutschlands führt. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. Sei es eine Unwetterwarnung oder die Gefahr von terroristischen Anschlägen und Entführungen.

Evakuierungen sind freiwillig und kostenpflichtig

Von 1996 bis Mitte 2002 hat das Auswärtige Amt an insgesamt 15 Evakuierungsoperationen mitgewirkt und deutsche Staatsangehörige unter anderem aus Sierra Leone, Zentralafrika, Eritrea und den Salomonen befreit. Die Teilnahme an einer Evakuierung ist in der Regel freiwillig und kostenpflichtig.

Einen Schutz gibt es für Reisende kaum – außer sich umfassend beim Auswärtigen Amt und beim Reiseveranstalter zu informieren und danach zu handeln. Auf den Internetseiten des Amts sind allgemeine und landesspezifische Hinweise zu Reisende zu finden. Auch in den Reisegebieten gibt es in der Regel Ansprechpartner vor Ort.

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