zum Hauptinhalt

Panorama: Schadensersatz: Was das Knie von Götz George kostet

Der Schauspieler Götz George bekommt wegen seines Badeunfalls 1996 vor Sardinien Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 405 000 Mark. Auf diese Summe einigten sich am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anwälte des 62-Jährigen und des beklagten Bootsführers in einem Vergleich vor dem Landgericht München I.

Der Schauspieler Götz George bekommt wegen seines Badeunfalls 1996 vor Sardinien Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 405 000 Mark. Auf diese Summe einigten sich am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anwälte des 62-Jährigen und des beklagten Bootsführers in einem Vergleich vor dem Landgericht München I. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte George bereits im vergangenen Jahr grundsätzlich Schadensersatz zugesprochen; über die Höhe musste jedoch noch entschieden werden. Das Oberlandesgericht hatte ein alleiniges Verschulden des Bootsführers als erwiesen angesehen. Der Schauspieler war beim Baden von dessen Motorboot erfasst und besonders am Knie schwer verletzt worden.

George hatte Schadensersatz in Höhe von 1,1 Millionen Mark gefordert. Nach dem jetzt geschlossenen Vergleich beläuft sich der Verdienstausfall auf 325 000 Mark. Dazu kommen noch die Steuern, die George für dieses Geld zahlen muss. Das Schmerzensgeld beträgt 80 000 Mark. Der Bootsführer muss auch für Folgeschäden aufkommen, falls diese auftreten sollten. Der Schauspieler war nach dem Unfall für drei Monate ans Krankenbett gefesselt und musste die Dreharbeiten für einen neuen Film als "Tatort"-Kommissar Schimanski verschieben.

Im Prozess vor dem OLG war es zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem TV-Star und den Anwälten des Bootsbesitzers gekommen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false