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Panorama: Schill-Prozess: Richter verurteilt

Der Hamburger Amtsrichter Ronald Schill ist am Freitag vom Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12 000 Mark verurteilt worden. Schill, der im kommenden Jahr mit seiner neu gegründeten, rechtsorientierten "Partei Rechtstaatliche Offensive" zur Bürgerschaftswahl antreten will, hat gleich nach dem Urteil angekündigt, er werde in Revision gehen.

Der Hamburger Amtsrichter Ronald Schill ist am Freitag vom Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12 000 Mark verurteilt worden. Schill, der im kommenden Jahr mit seiner neu gegründeten, rechtsorientierten "Partei Rechtstaatliche Offensive" zur Bürgerschaftswahl antreten will, hat gleich nach dem Urteil angekündigt, er werde in Revision gehen. Der Staatsanwalt hatte wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung sieben Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidgung auf Freispruch plädiert.

Schill hatte im Mai des vergangenen Jahres bei einem Prozess gegen einen Sympathisanten des linken Szene-Treffs "Rote Flora" zwei Zuhörer zu je drei Tagen Ordnungshaft verurteilt, weil sie sich "ungebührlich" benommen hatten. Gegen die Inhaftierung hatten Anwälte der beiden jungen Männer sofort Beschwerde eingereicht, die von Schill aber erst an das Oberlandesgericht (OLG) zur Entscheidung weitergeleitet worden war, als die Betroffenen ihre Haft weitgehend abgesessen hatten. Die Anklage hatte Schill vorgeworfen, die Weitergabe gezielt verzögert zu haben, um damit eine vorzeitige Freilassung zu verhindern. Schill hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen und unter anderem vorgetragen, er habe das Prozessprotokoll nicht rechtzeitig fertig stellen können und zudem seine Wohnung sichern müssen, nachdem es Drohungen gegen ihn gegeben habe. Schließlich habe er sich erst einmal informieren wollen, wie er weiter vorzugehen habe.

Das Gericht schloß sich weitgehend der Anklage an. Schill habe frühzeitig von der Beschwerde erfahren, sie aber liegen gelassen, weil er die Sorge hatte, das OLG werde die Ordnungshaft gleich wieder kippen. Haftsachen, bei denen in erheblichem Maße in die Freiheitsrechte der Menschen eingegriffen werde, seien stets besonders dringlich, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Göhlich. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz und Artikel 5 der Menschenrechtskonvention.

Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung hatte Göhlich die Behauptung Schills energisch zurückgewiesen, bei diesem Verfahren handele es sich um einen politischen Prozess, der mit Hilfe höchster Stellen von den Regierungsparteien SPD und Grüne gegen ihn betrieben werde und mit dessen Hilfe er aus Richteramt und Politik gekippt werden solle. Dieser Verdacht könne nur "als haltlos und absurd" bezeichnet werden. Die Gründe für dieses Verfahren lägen allein bei Schill selbst. Schill indes blieb nach dem Urteil bei seinen Beschuldigungen. Er werde die Entscheidung, die allein auf subjektiven Wertungen und Spekulationen beruhe, vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Er werde zudem weiter seinen Richterberuf ausüben und er werde weiter seine politischen Ziele verfolgen, weil er davon überzeugt sei, am Ende freigesprochen zu werden.

Karsten Plog

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