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Panorama: Schluss mit dem Gerücht

„Märkische Oderzeitung“ gibt Unterlassungserklärung ab

Berlin (dpa). Der Streit zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und der „Märkischen Oderzeitung“ (Moz) über Gerüchte zu seiner Ehe ist außergerichtlich beigelegt worden. Die Zeitung habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sie sich verpflichte, die Gerüchte nicht mehr zu verbreiten, sagte Schröders Anwalt Michael Nesselhauf am Mittwoch in Berlin. Dadurch habe sich für seinen Mandanten der Streit in der Hauptsache erledigt.

Der Anwalt der Zeitung, Johannes Weberling, sagte, die „Moz“ sehe keine „publizistische Notwendigkeit“ mehr, die Passagen zu wiederholen. Im Januar hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Journalisten der Zeitung bestätigt, der Gerüchte über einen angeblichen Streit des Ehepaares verbreitet hatte. Schröder hatte daraufhin Klage in der Hauptsache erhoben, über die am 8. April verhandelt werden sollte.

Der umstrittene Artikel betreffe die Privatsphäre, und es gebe kein öffentliches Interesse an der Verbreitung von Gerüchten, hatte der Richter damals erklärt und betont, mit Gerüchten könne man „jeden totschlagen“. Auch wenn Schröder sein Privatleben in der Öffentlichkeit ausbreite, bestehe weiterhin das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Schröders Anwalt Michael Nesselhauf hatte nach der Verhandlung am 21. Januar angekündigt, dass mit der Entscheidung gegen den Journalisten der Streit um die Verbreitung der Gerüchte nicht beendet sei, und eine Unterlassungsklage gegen die Zeitung angekündigt.

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