Welt : Schutz ist Gesetz

Verbesserungen nach dem Elbe-Hochwasser

Berlin Deutschland hat aus dem Elbe- Hochwasser im Sommer 2002 gelernt – zumindest ein bisschen. Am 10. Mai 2005 ist endlich das Hochwasserschutzgesetz in Kraft getreten. Jahrelang hatten Bund und Länder darüber gestritten.

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte schon wenige Wochen nach der Elbe-Flut einen Gesetzentwurf vorgelegt, doch im Verkehrsministerium und im Bundesrat nahmen die Beratungen einfach kein Ende. Die Hauptkonfliktpunkte: Trittin wollte ein generelles Bauverbot in überschwemmungsgefährdeten Gebieten, und er wollte die Landwirtschaft in diesen Zonen einschränken.

Auf Betreiben des sozial-liberal regierten Rheinland-Pfalz wurde in diesem Frühjahr ein Kompromiss gefunden, der die Bebauung dieser Gebiete in Ausnahmefällen zulässt.

Neun Bedingungen müssen dafür erfüllt werden. Nach Ansicht von Jörg Rechenberg, der im Umweltbundesamt unter anderem für den Hochwasserschutz zuständig ist, bedeutet es zumindest einen erheblichen Arbeitsaufwand, alle diese neun Punkte zu erfüllen.

Der Umweltverband BUND hatte zum dritten Jahrestag der Elbe-Flut eine ernüchternde Bilanz gezogen. Die Umweltschützer kritisieren vor allem, dass zwar viel Geld für die Sicherung der rund 200 gebrochenen Deiche ausgegeben wurde, aber nur in den seltensten Fällen Deiche rückverlegt wurden, um den Flüssen tatsächlich mehr Raum zu geben – ein erklärtes Ziel aller Beteiligten vor drei Jahren.

Die zweite Lehre, die der Bund gezogen hat, ist ein neues Konzept für den Katastrophenschutz. Die zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern hatten 2002 zu einigen Problemen geführt. Seit dem 1. Mai 2004 kümmert sich das neu gegründete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe um die Koordination. Ein gemeinsam betriebenes Lagezentrum (GMLZ), das im Herbst 2002 den Betrieb aufgenommen hat, und eine zentrale Datenbank (Denis) machen die Hilfe schneller. deh

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