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Panorama: Sechs Angeklagte wegen Mordes im Fall Pascal

Leiche des Jungen bleibt spurlos verschwunden

Im Fall des seit September 2001 verschwundenen fünfjährigen Pascal Zimmer aus Saarbrücken hat die Staatsanwaltschaft nach zweieinhalbjährigen Ermittlungen Anklage wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung mit Todesfolge gegen zwei Frauen und vier Männer erhoben. Sieben weiteren Beschuldigten wird Beihilfe zu diesen Taten vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Tathergang aus: Am 30. September 2001 wird der kleine Pascal in die „Tosa-Klause“ im Stadtteil Burbach gelockt und im Hinterzimmer von vier Männern im Alter zwischen 41 und 61 Jahren sexuell missbraucht. Ob der sich heftig wehrende Junge dabei stirbt oder anschließend umgebracht wird, ist im Zuge der Ermittlungen nicht zu klären. Die beiden Frauen, darunter die Wirtin, die für den Missbrauch in ihren Räumen 20 Mark kassiert haben soll, und die vier Männern bringen den Leichnam anschließend in eine Kiesgrube im nahen Frankreich und verscharren ihn dort. Die übrigen sieben Angeschuldigten, darunter zwei weitere Frauen, sollen als „Wachdienst“ das Geschehen im Hinterzimmer gedeckt haben.

„Das ist wohl ein einzigartiger Fall, dass eine so große Gruppe daran beteiligt war“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie baut ihre Anklage auf die Aussagen der Tatverdächtigen, die von psychologischen Gutachtern teilweise als schwachsinnig beurteilt werden, und eigene Ermittlungen. Den Leichnam Pascals konnte die Polizei trotz intensiver Suche bisher nicht finden. Auch Fotos oder Videos, die angeblich gemacht wurden, sind bisher nicht aufgetaucht. Nur eine der unter Beihilfeverdacht stehenden Frauen war weitgehend geständig, die übrigen Verdächtigen bestreiten die Taten. Dennoch spricht die Staatsanwaltschaft von guten Chancen, dass sie verurteilt werden. Im Oktober war ein geistig zurückgebliebener Mann wegen Vergewaltigung des Jungen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Für einige der jetzt Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft wegen Wiederholungsgefahr vorsorglich Sicherungsverwahrung beantragt. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

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