zum Hauptinhalt

Seilbahnunglück: Hubschrauberpilot sieht sich unschuldig

Im Strafprozess um die Seilbahnkatastrophe im österreichischen Sölden (Archivfoto) hat der angeklagte Pilot des Unglückshubschraubers seine Unschuld beteuert. Bei dem Unglück waren neun Menschen ums Leben gekommen.

Innsbruck - Neun Monate nach dem Tod von neun deutschen Urlaubern bei einem Seilbahnunglück im österreichischen Sölden muss sich der angeklagte Hubschrauberpilot seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Der Hubschrauber des Piloten hatte im vergangenen September im Tiroler Ötztal einen Betonkübel verloren. Der Kübel traf eine Seilbahngondel und riss sie in die Tiefe. Drei Skilehrer aus Bayern und sechs jugendliche Skifahrer aus Baden-Württemberg im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren starben bei dem Unglück. Der Pilot beteuerte zum Prozessauftakt vor dem Innsbrucker Landgericht seine Unschuld. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Ein Urteil war zunächst nicht absehbar.

Der 36-jährige Tiroler beteuerte vor dem Innsbrucker Landgericht seine Unschuld: Er habe in der von ihm gewählten Flugroute über die Seilbahn kein Problem gesehen. "Es war aus meiner Sicht die beste Route", sagte der Pilot, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA meldete. "Alles andere war undenkbar." Der Pilot muss sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Anklage zufolge verstieß er gegen Vorschriften, als er über die Seilbahnstrecke flog. "Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist", beteuerte der Angeklagte: "Ich hätte alles getan, um es rückgängig zu machen."

Er sei zwischen 100 und 150 Meter mit dem Metallkübel über der Bahn geflogen, berichtete der Pilot vor Gericht. "Es ist unmöglich, dass der Kübel das Seil gestreift hat." Auch eine Verwechslung der Druckknöpfe und eine damit verbundene versehentliche Auslösung der Last schloss er "absolut" aus. Wäre er nicht über die Seilbahn geflogen, hätte er die Skipiste oder Wege überfliegen müssen, auf denen überall Menschen unterwegs gewesen seien, oder zu steil mit dem Hubschrauber aufsteigen müssen, beteuerte der Angeklagte. Der Betriebsleiter der Gletscherbahn habe auf seine Frage hin erklärt, dass er über die Seilbahn fliegen dürfe, aber wegen eines Skitrainings nicht über den oberen Teil der Piste.

Anklage: Gefährdung von Menschen ignoriert

Staatsanwältin Silvia Geymayer hatte zuvor betont, ein Pilot dürfe keine Route wählen, bei der "Sachen oder Personen auf der Erde" gefährdet werden könnten. Darüber habe der Angeklagte hinweggesehen. Die Verteidigerin Andrea Haniger-Limburg dagegen argumentierte, jeder Flugbetrieb stelle eine gewisse Gefährdung dar. Eine "Verkettung unglücklicher Umstände" habe den Piloten zum "Opfer des Schicksals" gemacht.

Ein Urteil in dem zunächst auf einen Tag angesetzten Prozess zeichnete sich am Donnerstagnachmittag nicht ab. Nach einer halbstündigen Unterbrechung sollten noch mehrere Zeugen vernommen werden, zudem sollten zwei Sachverständige zu Wort kommen. Auch zahlreiche Angehörige und Überlebenden, die aus Deutschland angereist waren, verfolgten den Prozess, der wegen des großen Medieninteresses in einen größeren Saal verlegt werden musste. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false