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Sicherheit und Ordnung: Stripper-Knüppel keine Waffe

Der zur Polizeiuniform eines Strippers gehörende Schlagstock ist laut Urteil eines schottischen Gerichts keine Angriffswaffe.

Das Berufungsgericht in Edinburgh hat eine vorherige Gerichtsentscheidung bestätigt und eine entsprechende Klage gegen einen Stripper mit dem Künstlernamen "Sergeant Eros" abgelehnt, berichtete der Rundfunksender BBC auf seiner Internetseite.

Damit wies das Gericht die Klage zweier Polizistinnen gegen den Studenten Stuart Kennedy ab, die diese nach einem seiner Auftritte in einer Bar in Aberdeen erhoben hatten. Die beiden Beamtinnen beanstandeten, der Stripper gebe vor, ein Polizeioffizier zu sein, und trage auf der Bühne ohne Grund öffentlich eine Angriffswaffe. "Sergeant Eros" zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. "Großartig. Es war von Anfang an eine alberne Anklage", sagte der Genetik-Student der Universität von Aberdeen der BBC. (ps/AFP)

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