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Sichtflüge: „Die Piloten sind selbst für den Abstand verantwortlich“

Axel Raab von der Deutschen Flugsicherung über Sicht- und Instrumentenflüge.

Wo gilt der kontrollierte Sichtflug? Kommen die Maschinen dabei nicht auch durch die Luftschichten, in denen sich die Asche befinden könnte?

Ab einer Höhe von rund 6100 Meter ist der Luftraum wieder freigegeben, weil die Aschewolken inzwischen tiefer gesunken sind. Dort gilt der ganz normale Instrumentenflugbetrieb. Betroffen sind nur die Steigflüge nach dem Start und die Sinkflüge vor der Landung. Dabei werden auch die Luftschichten durchquert, in denen sich die Asche befinden kann. Der Unterschied ist hier, dass die Verantwortung nicht bei der Deutschen Flugsicherung liegt.

Sind die Piloten beim kontrollierten Sichtflug auf sich allein gestellt?

Die Piloten werden weiterhin mit Funk und Radar betreut. Allerdings bekommen sie keine Freigaben oder Anweisungen. Aber der Lotse wird die Piloten natürlich darauf hinweisen, wenn ihnen eine andere Maschine entgegenkommt, und ihnen dann vorschlagen, besser nach links oder rechts auszuweichen. Er kann ihnen aber keine Anweisung geben, weil er ja nicht weiß, ob da eine Wolke ist, die beim Sichtflug nicht durchflogen werden darf.

Welche Unterschiede gibt es noch?

Beim Instrumentenflug werden die Flugzeuge von den Lotsen in einem Höhenabstand von 305 Metern gestaffelt und müssen in gleicher Höhe mindestens 9,2 Kilometer voneinander entfernt sein. Bei Start und Landung beträgt dieser Mindestabstand 5,5 Kilometer. Beim Sichtflug gilt nur das Ausweichprinzip, die Piloten sind selbst für den Abstand verantwortlich. Aber im Prinzip verhalten sie sich so vorsichtig wie beim Instrumentenverkehr.

Wie viele Maschinen können in diesem Fall eigentlich in der Luft sein?

Wir können natürlich nur eine bestimmte Anzahl von Maschinen in den Luftraum reinlassen. Am Dienstag fanden 700 bis 800 Flüge statt, das sind sieben bis acht Prozent des normalen Verkehrsaufkommens. Viel mehr sollte es nicht werden.

Axel Raab leitet die Presseabteilung der Deutschen Flugsicherung in Langen.

Die Fragen stellte Rainer W. During.

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