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Panorama: So geht’s

Wenn Sie den Kauf widerrufen wollen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen: Fordern Sie den Verkäufer auf, Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Schreiben Sie ihm einen Brief (Einschreiben/Rückschein) und setzen Sie eine Frist.

Wenn Sie den Kauf widerrufen wollen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

Fordern Sie den Verkäufer auf, Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Schreiben Sie ihm einen Brief (Einschreiben/Rückschein) und setzen Sie eine Frist. Schicken Sie auf keinen Fall jetzt schon die Ware zurück, rät der Berliner Anwalt Pedro Salas Gomez.

Zahlt der Händler nicht, müssen Sie klagen. „Fordern Sie den Kaufpreis und bieten Sie an, Zug um Zug dafür die Ware zuzusenden“, empfiehlt Helke HeidemannPeuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Verkäufers. Kaufen Sie ein Zelt von einem Verkäufer in München und wohnen Sie in Berlin, müssen Sie in München klagen. Ist Ihr Vertragspartner ein ausländischer Händler, sind dennoch die deutschen Gerichte zuständig.

Bei der Rückabwicklung des Kaufs gilt: Noch trägt der Händler allein die Kosten für die Rücksendung. In Vorbereitung ist jedoch eine Gesetzesnovelle, nach der künftig die Kunden b ei Waren mit einem Wert von unter 40 Euro die Transportkosten übernehmen sollen.

Aber: Vom Widerrufsrecht sind einige Produkte per Gesetz ausgeschlossen: Lebensmittel, verderbliche Waren, entsiegelte CDs und Software sowie Maßanfertigungen. hej

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