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Stade: Höchststrafe für Mörder von Levke und Felix

Der Mörder der achtjährigen Kinder Levke und Felix aus Niedersachsen soll für immer hinter Gitter. Das Landgericht Stade hat den 31-jährigen Marc Hoffmann am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Stade (29.06.2005, 16:05 Uhr) - Damit kann der arbeitslose Installateur aus Bremerhaven nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Die Verteidigung kündigte an, in die Revision zu gehen und das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.

Der geständige Hoffmann hatte nach den Feststellungen des Gerichts beide Kinder unter Vorwänden in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht. Die achtjährige Levke erdrosselte er mit einem Kabelbinder, den gleichaltrigen Felix erwürgte er mit bloßen Händen. Der Vater von zwei Kindern nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Am Ende der Urteilsverkündung wandte sich der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp direkt ihn: «Herr Hoffmann, wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden Sie sehr, sehr lange in Unfreiheit leben müssen.»

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Urteil zufrieden zeigte. «Dem Gericht blieb keine andere Wahl als die Höchststrafe zu verhängen», sagte ihr Sprecher Burkhard Vonnahme. Hoffmanns Anwalt Jost Ferlings nannte das Urteil «nicht richtig». Sein Mandant sei «schwer persönlichkeitsgestört» und schuldunfähig. Er sei in einer hoch gesicherten psychiatrischen Anstalt besser untergebracht als im Gefängnis.

Levkes Mutter, Ulrike Straßheim, sagte: «Das Urteil wird von uns akzeptiert. Für uns ist erst einmal ein Abschluss da.» Anja Wille, die Mutter von Felix, kommentierte das Strafmaß mit den Worten: «Endlich ist klar, wie viel uns das Leben eines Kindes wert ist.» Sie sei froh, dass Hoffmann «für immer und ewig weg ist». Den toten Kindern wurde für ihre Leiden ein Schmerzensgeld von jeweils 10 000 Euro zugesprochen, das den Eltern ausgezahlt werden soll. «Mit Geld lässt sich das Leiden der Kinder sicher nicht aufwiegen», räumte Richter Appelkamp ein. Das Gericht erkannte auch den Hinterbliebenen einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu, nannte aber keinen Betrag.

Levke wurde am 6. Mai vergangenen Jahres am helllichten Tag vor ihrem Elternhaus in Cuxhaven-Altenwalde verschleppt. Am 23. August fand ein Pilzsammler bei Attendorn im nordrhein-westfälischen Sauerland ihre stark skelettierte Leiche in einem dichten Wald. Felix verschwand am 30. Oktober nachmittags im niedersächsischen Hipstedt bei Rotenburg/Wümme auf den Nachhauseweg. Nachdem die Polizei Hoffmann Anfang Dezember 2004 des Mordes an Levke überführt hatte, gestand der Bremerhavener einen Monat später überraschend auch das Verbrechen an Felix. Durch seine Aussage wurde die Leiche des Jungen im Fluss Geeste bei Bremerhaven gefunden.

Die Schwurgerichtskammer sprach Hoffmann der Entziehung Minderjähriger, der Freiheitsberaubung mit Todesfolge, des schweren sexuellen Missbrauchs und des Mordes in zwei Fällen für schuldig. «Die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, war in vollem Umfang erhalten», sagte Richter Appelkamp.

Eine besondere Schwere der Schuld liege vor, weil es sich um zwei Morde handele und im Fall Levke zwei Mordmerkmale erfüllt seien. Die Sicherungsverwahrung werde angeordnet, weil Hoffmann «für die Allgemeinheit gefährlich» sei, sagte der Richter. An die Adresse des Verurteilten sagte er: «Auch wenn Sie anderen Menschen ungeheueres Leid zugefügt haben, sieht unser Rechtssystem vor, dass sie menschenwürdig behandelt werden.» (tso)

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