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Öffentliche Person. Friedrich bei einem Hochsprung-Meeting im Februar.

© dapd

Stalking-Affäre: Ariane Friedrich droht ein Disziplinarverfahren

Der Hochspringerin und Polizeikommissarin Ariane Friedrich droht in der Stalking-Affäre ein Disziplinarverfahren der Hessischen Polizei. Sie hatte einen Belästiger im Internet an den Pranger gestellt.

„Wir tragen den Sachverhalt zusammen. Auf dessen Grundlage nehmen wir eine rechtliche Bewertung vor“, sagte der Sprecher des Bereitschaftspolizeipräsidiums, Peter Freier, am Mittwoch auf die Frage des Tagesspiegels, ob ihr ein Disziplinarverfahren droht. Seit Montag würden die Fakten des Falls gesammelt.

„Frau Friedrich muss noch dazu angehört werden“, sagte Freier weiter. Erst wenn man im Anschluss daran die rechtliche Bewertung vorgenommen habe, werde über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens entschieden. Mögliche Folgen regelten sich nach den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen, beispielsweise ein Verweis oder eine Geldbuße. Freier stellte klar, er wolle über das Ergebnis der Prüfung und mögliche Folgen nicht spekulieren. Nach Angaben des Sprechers haben Mitarbeiter der Polizei nichts von dem Vorgehen Friedrichs gewusst, bis es über die Presse an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

Die Sportlerin Friedrich hatte auf ihrer Facebook-Seite eine an sie gerichtete anzügliche E-Mail veröffentlicht und dazu Namen und Wohnort des Absenders genannt. Als Begründung schrieb die 28-Jährige auf ihrem Profil, sie sei in der Vergangenheit bereits von Stalkern belästigt worden: „Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren.“

Damit löste die Hallen-Europameisterin von 2009 eine unerwartet heftige Debatte auf ihrer eigenen Facebook-Seite aus. Mehr als 6000 Kommentare haben Facebook-Nutzer inzwischen auf Friedrichs Profil hinterlassen. Das ist der Stand von Mittwoch. Die Nutzer streiten heftig darüber, ob Friedrichs „Internet-Pranger“ angemessen ist, oder ob dies eine Form von Selbstjustiz darstellt.

Juristen kritisieren, Ariane Friedrich habe die Persönlichkeitsrechte des Täters verletzt, da der Inhalt der obszönen Mail als privat einzustufen sei. Theoretisch könnte sie der Täter deshalb auf Schadensersatz und Unterlassung verklagen. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter rügte ihr Verhalten. Ariane Friedrich ist Mitglied der Sportfördergruppe, die zum Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium in Wiesbaden gehört.

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